Objekt
Bestimmungen für den Maschinen-Konstrukteur der Fa. Zettelmeyer
Am 1. Mai 1918 hat ein Konstrukteur der Maschinenfabrik Hubert Zettelmeyer in einem DIN A 6 Notizbuch die wichtigsten Verhaltensregeln eine Konstrukteurs festgehalten. So schreibt er handschriftlich unter Punkt 3 „Bei der Neuanfertigung von Zeichnungen, sowie bei allen Ergänzungszeichnungen der bereits bestehenden Zeichnungen, hat er dafür zu sorgen, daß alle vorgesehenen. Änderungen oder Verbesserungen auch berücksichtigt werden.“ Nach 10 Eintragungen auf 6 Seiten enden die Eintragungen. Herstellung: (unbekannt) (unbekannter Herr)