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Vorschriften für Totenofficien
Trier
Ortspolizeiliche Vorschriften der Stadt Zweibrücken
1910
Zweibrücken
Allgemeine Vorschriften über die schulstatistische Erhebung
1891
Berlin
Vorschriften über den Nachrichtendienst bei Hochwasser
1885
Speyer
Vorschriften über die Anlegung des Grundbuchs in der Pfalz
1898
München
Fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Tapezierhandwerk
Fachliche Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens im Sattlerhandwerk
Vorschriften über den Nachrichtendienst bei Hochwasser des Rheins : erlassen von der K. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, am 3. Oktober 1893
1893
Speyer
Die Schnellade-Kanonen der Schiffs-Artillerie (für Einheitspatronen) und ihre Munition, nebst Vorschriften für die Behandlung und Bedienung an Bord in Dienst befindlicher Schiffe
1898
Berlin
Ortspolizeiliche Vorschriften betreffend die Straßenpolizei-Ordnung in der Stadt Ludwigshafen a. Rh : durch Entschließung königl. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern vom 8. Nov. 1893, Nr. 19 236 A, für vollziehbar erklärt
1894
Ludwigshafen a. Rh.
Verbindung deutscher und französischer Kochkunst nach bewährten Vorschriften und eigener Erfahrung : Nebst Einer kleinen Abhandlung über die Knochen-Gallerte, und einer Anweisung, wie man bey Gastmählern die Weine der Reihe nach auftragen soll. Mit Abbildungen
1822
Straßburg
Merkblatt für Haftpflicht- und Unfallversicherung im Interesse der Jugendpflege
1889 - 1891
Potsdam
Nr. 1 - Hanhagot ḥevra ḳadisha de-gemilut ḥasadim
1726
Mainz?
Deutsches Rotes Kreuz Sanitäts-Halbzug, Guntersblum a/Rh. 2. Weltkrieg
Guntersblum
Anweisung wie künftig die Kirchenfinanzierung geregelt wird.
1881
Trier
Plakat in Kortrijk, Belgien, 1915
Belgien
Schreiben des königl. Commissarius f. d. bischöfliche Vermögens-Verwaltung vom 25.4.1878
1878
Trier
Plakat in Brüssel, Belgien, 1914
Belgien
Remy's Stärke
1960 - 1969
Wijgmaal
Offenlegung und Auflagen an die Finanzverwaltungen der Kirchen im Bezirk
1892
Koblenz