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Anweisung wie künftig die Kirchenfinanzierung geregelt wird.

In dem Schreiben mit Joural-Nr. 4433 wird der Kirchenvorstand ermahnt, die in Verfügung 1560 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. ----- Schreiben des königl. Commissarius f. d. bischöfliche Vermögens-Verwaltung i. d. Diözese Trier

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