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Dhaun an der Nahe
Schloss Dhaun an der Nahe
Klage 1727 der Gemeinde Guntersblum gegen Carl Wildgraf von Dhaun
Schloß Dhaun : seine Vergangenheit und Gegenwart ; zur Erinnerung für Einheimische und Fremde / [Robert Voigtländer]
Eine die Stadt Kreuznach betreffende Urkunde des Pfälzischen Kurfürsten Philipp 1495 und eine Haushaltungsrechnung des Rheingräflichen Hofes auf Schloß Dhaun bei Kirn 1738 / Philipp Kurfürst von der Pfalz. Hrsg. von O. Kohl
Kreissynode Sobernheim 1870
Kreissynode Sobernheim 1933
Bilder aus dem Nahethal / Holzstich nach Rudolf Cronau
Wohlverdientes Ehren-Gedächtnüß des Weiland Hochgeborenen Grafen und Herrn, Herrn Carl Augusten, Wild-Grafen zu Dhaun und Kyrburg, Rhein-Grafen zum Stein, Grafen zu Salm, Herrn zu Vinstingen, Püttlingen und Diemringen etc. : theils in einer Leichen-Predigt und angefügten Lebens-Lauff, theils einigen an dessen hoch-gräfliche Eltern eingelauffenen Trauer-Gedichten ; welche ohne ein einiges davon auszulassen beybehalten worden vorgestellet und zusammen getragen
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
Die Staaten der Gefürsteten Und Übrigen Wild- Und Rheingrafen zu Salm, Grumbach Und Stein mit der Herrschaft Reipoltskirchen