Klage 1727 der Gemeinde Guntersblum gegen Carl Wildgraf von Dhaun
Klage 1727 der Gemeinde Guntersblum vor dem Reichskammergericht gegen Carl Wildgraf von Dhaun, Vormund der leiningen-guntersblumischen Mündel Beschreibung des Akts, bearbeitet von Karin Holl Das Original befindet sich im Landesarchiv Speyer, Signatur: U187/42. Im September 1973 wurde das Gemeindearchiv Guntersblum zur dauerhaften Aufbewahrung an das Landesarchiv Speyer übergeben. Die Gemeinde Guntersblum klagte 1727 vor dem Reichskammergericht gegen Carl Wildgraf von Dhaun(1675–1733), der als Vormund der minderjährigen Grafen von Leiningen-Guntersblum die Herrschaft ausübte. Die Gemeinde warf ihm vor, alte, vertraglich zugesicherte Rechte und gewohnte Freiheiten zu verletzen. Er habe neue und überhöhte Abgaben eingeführt, darunter teures Stempelpapier für alltägliche Rechtsgeschäfte und eine drastische Erhöhung der Gebühr für zuziehende Einwohner. Zudem seien traditionelle Nutzungsrechte im Gemeindewald eingeschränkt worden. Die Gemeinde verlangte daher Schutz vor diesen Belastungen und die Wiederherstellung ihrer alten Rechte. pdf-Datei