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Leichtathletik
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Junge
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Amtsgericht
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Franz Rudolf Bornewasser (1866-1951)
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Verlag des evangelischen Vereins für die Pfalz
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German
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Latin
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Freilichtmuseum Roscheider Hof
19
Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
14
Historisches Museum der Pfalz - Speyer
12
Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf
7
Pfälzer Musikantenland-Museum auf der Burg Lichtenberg
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Aufbewahrungsort
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Koblenz
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Speyer
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Freilichtmuseum Roscheider Hof
19
Historisches Museum der Pfalz - Speyer
12
Landeshauptarchiv Koblenz
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Heimatmuseum und -Archiv Bad Bodendorf
7
Landesarchiv Speyer
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Heiratsurkunde des Karl Molter (Philadelphia USA)
Philadelphia (Pennsylvania)
Adalgisel, auch Grimo genannt, Diakon, diktiert dem Diakon Erchenulf sein Testament. Das Kloster St. Agatha in Longuyon mit seinem Hospital erbt sein Vermögen im Woevre-, Ardennen- und Triergau unter der Auflage, dass die 16 Armen, die im Hospital leben, weiterhin versorgt werden und bei Todesfällen neue Arme aufgenommen werden, ferner dem Trierer Priester Banto auf Lebenszeit 100 Malter Weizen, 10 Schweine und 40 Käse zu geben. Kloster und Spital erhalten folgende namentlich genannte Objekte: Longuyon, Noers, seinen Anteil an Montmédy an Chiers und Ire, zwei Drittel des Dorfs Temmels an der Mosel, Weinberge an der Mosel, Häuser, die er in der Woévre, den Ardennen und dem Trierer Land gekauft hat. Weiterhin sollen erhalten: die Peterskirche in Temmels ein Drittel des Dorfs Temmels, seinen Anteil an dem Dorf Weiten, seinen Besitz in Kell. Die Domkirche in Verdun, an der er erzogen wurde, erhält seinen Anteil an Mercy, das Dorf "Wichimonhiaga" [nicht identifiziert] im Verdungau, den Ort Domo und das castrum Tholey, wo er eine Kirche erbaute. Über Abgaben dieser Kirche an den Trierer Bischof trifft er nähere Verfügungen. Die Kirche St. Maximin in Trier erbt die Hälfte von Bastogne und die dortigen Kuhirten mit ihren Familien, Gesinde und Herden. Die Kirche St. Peter und Vitonius in Verdun, wo sich die Leprakranken aufhalten, seinen Anteil an Taben. Die Armengenossenschaft in Trier erhält ein Haus in Trier, das er früher von der Armengenossenschaft gekauft hatte. Die Metzer Leprakranken erhalten ein Viertel des Dorfs Failly, die Armengenossenschaft der St. Martinskirche in Tours 600 Schillinge, die er bisher von einem anderen Viertel von Failly, das er von seinem Neffen Herzog Bobo kaufte, eingenommen hat. Die Leprakranken in Maastricht erhalten seinen Anteil am Dorf Flémalle im Tongerngau, die Armengenossenschaft in Huy das Dorf Han an der Ourthe, seine Neffen, die Söhne Ados, seinen Anteil am Dorf Beuveille. Die Weinberge an der Lieser, die er von der Kirche St. Maximin/Trier zur Nutznießung hat, die ebenfalls zur Nutznießung innegehabten Weinberge der St. Georgskirche in Amay, wo seine Tante ruht, und das Dorf Iré, das seine verstorbene Schwester, die Diakonisse Ermengunde der Verduner Kirche geschenkt hatte und er selbst zur Nutznießung hat, fallen nach seinem Tod an die 3 Kirchen zurück. Aus den 4 Mühlen am Bach Crusnes, die gegenwärtig der Müller Erpo inne hat, bildet er eine Stiftung zum Unterhalt der Armen, die er im Dorf Mercy untergebracht hat. Die Freilassung von Hörigen und seine beurkundeten Schenkungen an Kirchen und verdiente Personen sollen nach seinem Tode Rechtskraft behalten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Testament sollen mit 10 Pfund Gold und 50 Pfund Silber geahndet werden.
30.12.0634
Die Eheleute Mathias Schumacher und Getze Frengin, wohnhaft in Bernkastel, verkaufen dem Abt, Prior und Konvent von St. Matthias um eine Summe von 26 Gulden einen jährlichen Erbzins von 26 Weißpfennigen Trierer Währung, fällig am St. Johannistag aus einem näherbezeichneten Haus und Weingarten in Bernkastel. Siegler: Schultheiß Mathias Romer (1,) Johannes Durchdenwald (2), beide Schöffen in Bernkastel.
28.09.1501
König Ludwig I. verleiht dem Kloster St. Irminen auf Bitten des Erzbischofs Radbod ("Ratbod") von Trier und der Äbtissin Anastasia Friede und Bann für die einzeln genannten Besitzungen bei Trier, Frankreich und Belgien. Siegler: der Aussteller. "XI kalendas Aprilis anno tertio imperii domini Ludowici piissimi regis indictione X Aquisgrani palatio regio".
22.03.0816
Kaiser Ludwig verleiht dem Raugrafen (Ruchgraf) Georg wegen seiner treuen Dienste zwölf Juden, Kammerknechte von Kaiser und Reich, die er und seine Erben in ihren Vesten und Städten halten können, wo sie wollen. Datum: ze Wizzenburg an sand Margareten abent 1330, in dem 16. jar unsers richs und in dem 3. des cheysertums.
12.07.1330
Indulgenzbrief von 16 Erzbischöfen und Bischöfen. "1330 Januar 28 Avignon."
28.01.1330
Papst Innozenz III. nimmt Abt Philipp und den Konvent des Klosters Otterberg in seinen besonderen apostolischen Schirm, bestätigt die Benediktinerregel und die Institutionen der Zisterzienser, die geistlichen Freiheiten und Immunitäten, die weltlichen Freiheiten und Exemitionen sowie sämtliche Besitzungen, namentlich der Güter und Höfe in Weiler ("Wilre"), Schwanden ("Suanden"), Ungenbach, Erlenbach, Metzelschwanden ("mecelsuanden"), Horten ("Honwarden") [heute Horterhof bei Heiligenmoschel], Messersbach ("Mazoltersbach"), Hanau ("Hagenowe") [heute Hanauerhof bei Dielkirchen], Worms, Kaiserslautern ("Lutra"), Heidberg [heute Heubergerhof bei Bischheim], Bischheim("Bisschowesheim"), Heßloch ("Heseloch"), Sand ("Sanden"), Hamm, Ormsheim ("Hormesheim"), Bockenheim, Börrstadt ("Birscheid"), Hochspeyer ("Hospira"), Hilsberg ("Hulberch") und Heimbach ("Heienbach") mit allen dazugehörigen Rechten und Einkünften, er erteilt dem Kloster besondere Vergünstigungen betreffend Abtwahl, Aufnahme von Ordensbrüdern, Kauf von Gütern, Gerichtsbarkeit etc. und bestätigt alle früher von Königen und Fürsten erteilten Privilegien. -Rota und Benevalete des Papstes - Unterzeichnet von Papst und Kardinalskollegium, ausgefertigt "per manum" des Kardinaldiakon Thomas, päpstlicher Notar und erwählter Bischof von Neapel. -pontificatus anno XVIII - "datum Laterani".
15.10.1215
König Ludwig III. schenkt seinem Getreuen Werinbold ("Uuerinboldo") zum Danke für geleistete Dienste zwei Schupposen ("mansos") ortsüblicher Ausdehnung "in Otterbacheromarcu" [=Oberotterbach?] im Wormsgau ("in pago noncupato Uuormazueld") mit allen dazugehörigen Rechten. -Signum König Ludwigs, Rekognition des Kanzlers Wolfher, Stellvertreter des Erzkaplans Luitbert. - Inkarnation 877, Indiktion XI -anno regni III - "actum Heidebah".
11.12.0878
König Heinrich III. gibt auf Bitten der Königin Agnes seinem getreuen Kanzler Adalger den dritten Teil der Kirche zu Kerstenhausen ("Cristinehusen") [bei Fritzlar] und der dazugehörigen Hofstätten mit allen dazugehörigen Rechten, wie sie ihm aus dem väterlichen Erbe zugefallen waren, als freies Eigentum. Diese Güter liegen in Geros Grafschaft im Gau Hessen ("Hassia"). -Signum König Heinrichs, Rekognition des Kanzlers Adalger, Stellvertreter des Erzkanzlers Bardo. -Indiktion XII-anno ordinationis XVI, regni V - "actum Ganteresheim"
02.02.1044
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
02.12.1475
Ratifikationsurkunde Bayerns zum Rheinbund in französischer Sprache
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
14.06.1342
Stiftung von Frhr. vom Stein an Bodendorf
Landskrone (Ahr), Bad Bodendorf, and Nassau (Lahn)
Beschluß des königlichen Amtsgericht Ahrweiler zum Grundstückskauf von Peter Josef Cholin in Lohrsorf vom 11. Oktober 1892
Kostenrechnung des Königlichen Amtsgerichtes Andernach in der Zwangsvollstreckungssache Cholin/Kran vom 12. Juli 1900
Drogisten Prüfungszeugnis von Jupp Schuld
Urkunde "Patent für Hans Thiel"
Königlich bayerische Urkunde "Militär-Verdienstorden"
Landstuhl
Kaiser Heinrich II. schenkt der erzbischöflichen Kirche von Trier, der Erzbischof Poppo vorsteht, seinen Hof Koblenz ("Confluentia") und die Abtei [wohl das Stift St. Florin] sowie Zoll und Münze. "Guntherius cancellarius vice Erchenbaldi archicappellani recognovi" Siegler: Kaiser Heinrich II. "1018, indict. I, anno regni domni Heinrici Romanorum invictissimi imperatoris augusti XVII, imperii autem V, actum Boderebrunnen"
01.01.1018
Eb. Arnold von Trier verkündet die vor der Burg Thurand zwischen ihm und dem Eb. von Köln ("Keulnen") einerseits und dem Pfalzgrafen Otto bei Rhein andererseits geschlossene Sühne. Demnach hat der Pfalzgraf die beiden Erzbischöfe und deren Dienstmannen und Helfer wieder in den Besitzstand setzen, wie zu Zeiten des Pfalzgrafen Heinrich. Der Pfalzgraf soll den Schaden vergüten, der den beiden Erzbischöfen zugefügt wurde als Zurno ("Curn") Pfleger ("pleiere") auf Thurand ("Thuoron") war. Letzterer oder seine Brüder und Söhne dürfen hinfort nicht mehr diesseits der Nahe ("Na") wohnen oder das Amt des Pflegers ausüben. Wird die Entschädigung versäumt, wird Graf Heinrich von Luxemburg ("Lucenburg") die Burg Thurand dem Trierer Erzbischof gegen Entschädigung seiner Unkosten ausantworten, sonst wird er sie dem Pfalzgrafen übergeben. Siegler: Eb. Arnold von Trier Datum: "Thuoron 1248 des vircenden daes vor sente Remeyes daye"
17.09.1248
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