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Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
Indulgenzbrief von 16 Erzbischöfen und Bischöfen. "1330 Januar 28 Avignon."
Die Eheleute Mathias Schumacher und Getze Frengin, wohnhaft in Bernkastel, verkaufen dem Abt, Prior und Konvent von St. Matthias um eine Summe von 26 Gulden einen jährlichen Erbzins von 26 Weißpfennigen Trierer Währung, fällig am St. Johannistag aus einem näherbezeichneten Haus und Weingarten in Bernkastel. Siegler: Schultheiß Mathias Romer (1,) Johannes Durchdenwald (2), beide Schöffen in Bernkastel.
Kaiser Ludwig verleiht dem Raugrafen (Ruchgraf) Georg wegen seiner treuen Dienste zwölf Juden, Kammerknechte von Kaiser und Reich, die er und seine Erben in ihren Vesten und Städten halten können, wo sie wollen. Datum: ze Wizzenburg an sand Margareten abent 1330, in dem 16. jar unsers richs und in dem 3. des cheysertums.
Papst Innozenz III. nimmt Abt Philipp und den Konvent des Klosters Otterberg in seinen besonderen apostolischen Schirm, bestätigt die Benediktinerregel und die Institutionen der Zisterzienser, die geistlichen Freiheiten und Immunitäten, die weltlichen Freiheiten und Exemitionen sowie sämtliche Besitzungen, namentlich der Güter und Höfe in Weiler ("Wilre"), Schwanden ("Suanden"), Ungenbach, Erlenbach, Metzelschwanden ("mecelsuanden"), Horten ("Honwarden") [heute Horterhof bei Heiligenmoschel], Messersbach ("Mazoltersbach"), Hanau ("Hagenowe") [heute Hanauerhof bei Dielkirchen], Worms, Kaiserslautern ("Lutra"), Heidberg [heute Heubergerhof bei Bischheim], Bischheim("Bisschowesheim"), Heßloch ("Heseloch"), Sand ("Sanden"), Hamm, Ormsheim ("Hormesheim"), Bockenheim, Börrstadt ("Birscheid"), Hochspeyer ("Hospira"), Hilsberg ("Hulberch") und Heimbach ("Heienbach") mit allen dazugehörigen Rechten und Einkünften, er erteilt dem Kloster besondere Vergünstigungen betreffend Abtwahl, Aufnahme von Ordensbrüdern, Kauf von Gütern, Gerichtsbarkeit etc. und bestätigt alle früher von Königen und Fürsten erteilten Privilegien. -Rota und Benevalete des Papstes - Unterzeichnet von Papst und Kardinalskollegium, ausgefertigt "per manum" des Kardinaldiakon Thomas, päpstlicher Notar und erwählter Bischof von Neapel. -pontificatus anno XVIII - "datum Laterani".
König Ludwig III. schenkt seinem Getreuen Werinbold ("Uuerinboldo") zum Danke für geleistete Dienste zwei Schupposen ("mansos") ortsüblicher Ausdehnung "in Otterbacheromarcu" [=Oberotterbach?] im Wormsgau ("in pago noncupato Uuormazueld") mit allen dazugehörigen Rechten. -Signum König Ludwigs, Rekognition des Kanzlers Wolfher, Stellvertreter des Erzkaplans Luitbert. - Inkarnation 877, Indiktion XI -anno regni III - "actum Heidebah".
König Heinrich III. gibt auf Bitten der Königin Agnes seinem getreuen Kanzler Adalger den dritten Teil der Kirche zu Kerstenhausen ("Cristinehusen") [bei Fritzlar] und der dazugehörigen Hofstätten mit allen dazugehörigen Rechten, wie sie ihm aus dem väterlichen Erbe zugefallen waren, als freies Eigentum. Diese Güter liegen in Geros Grafschaft im Gau Hessen ("Hassia"). -Signum König Heinrichs, Rekognition des Kanzlers Adalger, Stellvertreter des Erzkanzlers Bardo. -Indiktion XII-anno ordinationis XVI, regni V - "actum Ganteresheim"
Stiftung von Frhr. vom Stein an Bodendorf
Urkunde Jos. Herrig - Hansa 1912 Trier
Sport Ehren-Urkunde Paul Trappen
Sport Ehren-Urkunde Josef Trappen
Beschluß des königlichen Amtsgericht Ahrweiler zum Grundstückskauf von Peter Josef Cholin in Lohrsorf vom 11. Oktober 1892
Kostenrechnung des Königlichen Amtsgerichtes Andernach in der Zwangsvollstreckungssache Cholin/Kran vom 12. Juli 1900
Drogisten Prüfungszeugnis von Jupp Schuld
Urkunde "Patent für Hans Thiel"
Personaldokumente von Margarete Schneider, geb. Dieterich (Kopien)
Kaiser Heinrich II. schenkt der erzbischöflichen Kirche von Trier, der Erzbischof Poppo vorsteht, seinen Hof Koblenz ("Confluentia") und die Abtei [wohl das Stift St. Florin] sowie Zoll und Münze. "Guntherius cancellarius vice Erchenbaldi archicappellani recognovi" Siegler: Kaiser Heinrich II. "1018, indict. I, anno regni domni Heinrici Romanorum invictissimi imperatoris augusti XVII, imperii autem V, actum Boderebrunnen"
Eb. Arnold von Trier verkündet die vor der Burg Thurand zwischen ihm und dem Eb. von Köln ("Keulnen") einerseits und dem Pfalzgrafen Otto bei Rhein andererseits geschlossene Sühne. Demnach hat der Pfalzgraf die beiden Erzbischöfe und deren Dienstmannen und Helfer wieder in den Besitzstand setzen, wie zu Zeiten des Pfalzgrafen Heinrich. Der Pfalzgraf soll den Schaden vergüten, der den beiden Erzbischöfen zugefügt wurde als Zurno ("Curn") Pfleger ("pleiere") auf Thurand ("Thuoron") war. Letzterer oder seine Brüder und Söhne dürfen hinfort nicht mehr diesseits der Nahe ("Na") wohnen oder das Amt des Pflegers ausüben. Wird die Entschädigung versäumt, wird Graf Heinrich von Luxemburg ("Lucenburg") die Burg Thurand dem Trierer Erzbischof gegen Entschädigung seiner Unkosten ausantworten, sonst wird er sie dem Pfalzgrafen übergeben. Siegler: Eb. Arnold von Trier Datum: "Thuoron 1248 des vircenden daes vor sente Remeyes daye"
Beurkundung der Wahl des Nachfolgers für den am 18. September 1245 gestorbenen Bf. Wido von Verdun. Das Domkapitel wählte am 3. November 1245 in geheimer Abstimmung ("per viam scrutinii") einstimmig den Wido von Mello ("Melloto"), Dekan in Auxerre ("Autissiodorensis"), zum Bischof von Verdun. Alle 48 Wähler unterschreiben eigenhändig, hinter das Siegel des Domkapitels hängt jeder sein Siegel. Datum: "1245 mense Januarii feria quarta proxima post circumcisionis Domini"
Kaiser Ferdinand III. bestätigt Erzbischof Philipp Christoph von Trier die Privilegien des Erzstifts, namentlich aber die Verlegung des Koblenzer Moselzolls an den Rhein nach Vallendar oder Hammerstein. Siegler: Kaiser Ferdinand III.