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Beschluß des königlichen Amtsgericht Ahrweiler zum Grundstückskauf von Peter Josef Cholin in Lohrsorf vom 11. Oktober 1892

Die Urkunde bescheinigt Peter Josef Cholin, dass er seinen Anspruch gegenüber dem Käufer beim Gericht einreichen soll. Der Brief wurde zweiseitig beschrieben, wobei die Rückseite des amtlichen Textes als Briefumschlag beschrieben wurde und hatte gefaltet das Format 92 x 168 mm und wurde per Einschreiben an Peter Josef Cholin geschickt.

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