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Plakat in Roubaix, Frankreich, 1915

Wandanschlag in deutscher und französischer Sprache. Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 11. Juni 1915. "Oeffentlicher Verkehr Alle Fuhrwerke, Radfahrer, Handkarren usw. muessen sich stets auf der rechten Strassenseite halten. Es ist grunsaetzlich nach rechts auszuweichen, das Ueberholen darf nur links geschehen. Wagen usw., welche stehenbleiben, muessen, soweit es irgend moeglich ist, dicht an den Rinnstein aufgestellt werden, doch muessen die Schienen der Strassenbahn freibleiben. Verstoesse gegen diese Vorschriften werden mit einer Geldstrafe von 5 - 100 francs bestraft. Roubaix, den 11. Juni 1915. Etappen Kommandantur Roubaix Hofmann Major und Kommandant."

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