Schulwandbild "Das Deutsche Recht"
Diese Schulwandtafel unterstützte den Geschichtsunterricht. Zu sehen ist die räumliche Verbindung des Ostens mit der Abendländischen Kultur, auf Grund der geltenden (Stadt)Rechte. Sie ist Teil der Bildkartenwerke "Der Deutsche Osten" herausgegeben und bearbeitet von Dr. Erwin Nadolny, Hannover. Das Stadtrecht im 12. Jhd. war noch kein statisches Gesetzeswerk, sondern eine mündliche/schriftliche Sammlung von Gewohnheitsrechten, geltenden Normen und Rechtsvorstellungen. Aussteller eines Stadtrechts waren der Kaiser oder der Papst. Auf dieser Karte ist die Verbreitung der Stadtrechtsfamilien von Lübeck (1143), Magdeburg (1150) und Nürnberg 1062) wiedergegeben. Als Stadtrechtsfamilien wird der Zusammenschluss von Städten bezeichnet, die sich dem Recht einer großen Stadt, wie z.Bsp. Magdeburg, angeschlossen haben. In diesem Fall galt dann das Magdeburger Recht. Die roten Linien in der Karte verdeutlichen die enorme Ausdehnung nach Osten, bis zu den Städten Danzig, Königsberg, Minsk, Smolensk im NO und bis nach Kiew und Lemberg im Osten von Magdeburg aus. Auf der Bildtafel sind einige der geltenden Rechte, als kleine Bildzeichnungen dargestellt. So erfahren wir z.Bsp. dass ein Reisender soviel Futter für sein Pferd schneiden darf, wie er mit einem Fuß fest auf dem Weg stehend, erreicht. (siehe Bilder)