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Verordnungen für die besetzten rheinischen Gebiete
L 1345 - Einsichtserlaubnis von Akten und Verordnungen für wissenschaftliche Zwecke. 3 Prod.
Ausschnitt aus Karte vom Bodendorf/Ahr aus dem Jahr 1828 (Urkarte)
Plakat in Brüssel, Belgien, 1914
Gebühren Tarif für Post und Telegraphenverkehr 1889
L 1305 - Das Kollegium Societas Jesu zu Mainz bittet um Bestätigung früherer Verordnungen zu Aufrechterhaltung der Disziplin und Förderung des wissenschaftlichen Strebens an der Universität. 7 Prod.
Plakat in Charleroi, Belgien, 1916
Anweisung des Regierung Koblenz vom 2. Mai 1889welche Regularien einzuhalten sind, wenn ein Schüler im Schuljahr die Schule wechselt
Ministerialrat Eugen Dursy
Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen israelitischen Schulen im Großherzogthum Baden, dargestellt in einer Sammlung der darauf bezüglichen Gesetze und Verordnungen : mit einem Anhange / aus Auftrag des Großherzoglichen Oberraths der Israeliten herausgegeben von Oberrath Epstein
Sammlung: Amtsblatt der königlich preußischen Regierung zu Trier (1868) 1889 – 1900
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit zu wissen, wasmassen Wir zwar bisher verschiedene Verordnungen in Betreff des Abtriebs-Rechtes in Unsern Fürstlichen Landen erlassen haben ...
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit zu wissen, wasmassen Wir zwar bisher verschiedene Verordnungen in Betreff des Abtriebs-Rechtes in Unsern Fürstlichen Landen erlassen haben ...
Sammlung: Amtsblatt der (königlich) preußischen Regierung zu Trier 1916 – 1919
Plakat in Brüssel, Belgien, 1914
L 1317 - Kurfürstliche Verordnungen: 1.) daß alle, die eine Präbende, Vikarie, Benefizium oder andere geistliche Pfründen antreten wollen, 2 Jahre zu Mainz oder Erfurt dem Studium der Theologie obgelegen haben sollen; 2.) daß die Versendung der Akten an eine der beiden Universitäten sowohl dem Richter als den Parteien freistehen soll. 15 Prod.
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c.[et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts, Städt und Ämteren hierdurch anzufügen: Obgleich durch mehrere heilsame Landes-Verordnungen das Schießen aus kleinem Gewehr in Städten, Flecken- und Ortschaften gemeßentlich untersaget ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 23ten. April 1774. / [Klemens Wenzeslaus, Erzbischof von Trier]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c.[et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts, Städt und Ämteren hierdurch anzufügen: Obgleich durch mehrere heilsame Landes-Verordnungen das Schießen aus kleinem Gewehr in Städten, Flecken- und Ortschaften gemeßentlich untersaget ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 23ten. April 1774. / [Klemens Wenzeslaus, Erzbischof von Trier]. Ex Mandato P. M. Hommer
Plakat in Brüssel, Belgien, 1916
Plakat in Haubourdin, Frankreich, 1915