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Hs I 476 - Institutiones · Guilelmus Accursius
Hs I 381 - Biblia latina
A.D. 2 - Ovid: Metamorphoses
Hs. 1 - Pontificale
Hs I 436 - Psalterium non feriatum · Antiphonae et Collectae · Psalterium pro defunctis
Hs 373 - Graduale
Schriften des Sekretärs Peter Maier von Regensburg (1481-1542) - "Huldigungsbuch"
Eb. Arnold von Trier verkündet die vor der Burg Thurand zwischen ihm und dem Eb. von Köln ("Keulnen") einerseits und dem Pfalzgrafen Otto bei Rhein andererseits geschlossene Sühne. Demnach hat der Pfalzgraf die beiden Erzbischöfe und deren Dienstmannen und Helfer wieder in den Besitzstand setzen, wie zu Zeiten des Pfalzgrafen Heinrich. Der Pfalzgraf soll den Schaden vergüten, der den beiden Erzbischöfen zugefügt wurde als Zurno ("Curn") Pfleger ("pleiere") auf Thurand ("Thuoron") war. Letzterer oder seine Brüder und Söhne dürfen hinfort nicht mehr diesseits der Nahe ("Na") wohnen oder das Amt des Pflegers ausüben. Wird die Entschädigung versäumt, wird Graf Heinrich von Luxemburg ("Lucenburg") die Burg Thurand dem Trierer Erzbischof gegen Entschädigung seiner Unkosten ausantworten, sonst wird er sie dem Pfalzgrafen übergeben. Siegler: Eb. Arnold von Trier Datum: "Thuoron 1248 des vircenden daes vor sente Remeyes daye"
Beurkundung der Wahl des Nachfolgers für den am 18. September 1245 gestorbenen Bf. Wido von Verdun. Das Domkapitel wählte am 3. November 1245 in geheimer Abstimmung ("per viam scrutinii") einstimmig den Wido von Mello ("Melloto"), Dekan in Auxerre ("Autissiodorensis"), zum Bischof von Verdun. Alle 48 Wähler unterschreiben eigenhändig, hinter das Siegel des Domkapitels hängt jeder sein Siegel. Datum: "1245 mense Januarii feria quarta proxima post circumcisionis Domini"