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Klassenfoto an Fronleichnam, katholische Schule "Schönblick", Bendorf-Stromberg
Fronleichnamsprozession, Bendorf am Rhein
Fronleichnamsprozession in Bendorf um 1925
Fronleichnamsprozession in Bendorf um 1925
Fronleichnamsprozession in Bendorf um 1925
Fronleichnamsprozession, Bendorf am Rhein
Fronleichnamsprozession, Bendorf
Fronleichnamsprozession, Bendorf-Stromberg
Fronleichnamsprozession, Bendorf-Stromberg
Fronleichnamsprozession, Bendorf-Stromberg
Fronleichnamsprozession, Bendorf, um 1900
Fronleichnamsprozession, Bendorf
Fronleichnamsaltar (wahrscheinlich in St. Martin (Pfalz))
Fronleichnamsaltar (wahrscheinlich in St. Martin (Pfalz))
Kirchenfahne Herz Jesu
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller