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Oberes Erzstift Trier
1567
"Trier" - Erzstift Trier ohne rechtsrheinischen Teil
1592
"Dioecesis Trevirensis Tractus Mosellanus Inferior" - Unteres Erzstift Trier
1689
Kurfürstlich-Trierische Zehend-Ordnung de 2da Octobris 1731 : samt darzu gehörigen Anhang und Declaratoria
1737
[Ehrenbreitstein]
Kurfürstlich-Trierische Zehend-Ordnung de 2da Octobris 1731 : samt darzu gehörigen Anhang und Declaratoria
1737
[Ehrenbreitstein]
"Charte das Erzstift u. Churfürstenthum Trier vorstellend. Neuentworfen durch F. L. Güssefeld" - Kurtrier
1789
Aufnahme der Pfarreien, Kaplaneien und unversorgten Geistlichen im Nieder-Erzstifte Trier, 1788
1788
Trier
Aufnahme der Pfarreien, Kaplaneien und unversorgten Geistlichen im Nieder-Erzstifte Trier, 1788
1788
Trier
Aufnahme der Pfarreien, der unversorgten Priester und der mit einfacher Pfründe versehenen Geistlichen im Obererzstift Trier 1788 / ges. von Joh. Jos. Birk
1788
Trier
Aufnahme der Pfarreien, der unversorgten Priester und der mit einfacher Pfründe versehenen Geistlichen im Obererzstift Trier 1788 / ges. von Joh. Jos. Birk
1788
Trier
Churfürstlich-Trierische Wasen-Verordnung, De Anno 1749. & 1719
1749
[Ehrenbreitstein]
Churfürstlich-Trierische Wasen-Verordnung, De Anno 1749. & 1719
1749
[Ehrenbreitstein]
Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung : vom 6ten May 1783 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer
1783
[Ehrenbreitstein]
Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung : vom 6ten May 1783 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer
1783
[Ehrenbreitstein]
Kaiser Ferdinand III. bestätigt Erzbischof Philipp Christoph von Trier die Privilegien des Erzstifts, namentlich aber die Verlegung des Koblenzer Moselzolls an den Rhein nach Vallendar oder Hammerstein. Siegler: Kaiser Ferdinand III.
25.04.1645
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776. / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier]. Ex Mandato Speciali
1776
[Ehrenbreitstein]
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776. / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier]. Ex Mandato Speciali
1776
[Ehrenbreitstein]
Von wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. [et]c. Unseres gnädigsten Herrns gesammten ihres hohen Erzstifts ansäßigen geist- und weltlichen Unterthanen in Gnaden hiermit fernerweit zu ohnverhalten: Höchstdieselbe hätten zwar sehnlichst gewünschet, daß der .... Entschluß zu Errichtung eines Brandversicherungs-Instituts schon eher hätte zum wirklichen Vollzug gebracht werden können .... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elector. Speciali J. L. Schaeffer
1787
Coblenz
Von wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. [et]c. Unseres gnädigsten Herrns gesammten ihres hohen Erzstifts ansäßigen geist- und weltlichen Unterthanen in Gnaden hiermit fernerweit zu ohnverhalten: Höchstdieselbe hätten zwar sehnlichst gewünschet, daß der .... Entschluß zu Errichtung eines Brandversicherungs-Instituts schon eher hätte zum wirklichen Vollzug gebracht werden können .... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elector. Speciali J. L. Schaeffer
1787
Coblenz