Objekte

Suchen

Suchergebnisse

Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
Luftaufnahme Kirchplatz Bendorf 1938
Schale "Cris de Paris"
Anhänger für Ohrringe
Aussichtspavillon Bismarck-Höhe auf dem Friedrichsberg, Sayn
Soldatenheim
Programm "Feier 70. Geburtstag Hindenburg"
Eisengeld
Heiliger mit Stab
In: Chronica Turcica ; Band 1
Apostel Paulus
Gasthof "Zur guten Hoffnung", Bendorf am Rhein
Christoph. Martini Burchardi, Medic. Lic. ejusdemque P. P. Programma, Cum Operationes Chemicas, publice exponendas, aggrederetur, in gratiam Auditorum conscriptum
Kleinschreibmaschine Mercedes Selekta
Lieder Carneval Club Mombach "Die Eulenspiegel" 2016
Kaffee- und Mokkamühle Geska-Fortschritt
Zertifikat Goldschmuck-Reichsanleihe
Foto Kerwekapelle in Thallichtenberg
Ms 89-42 - Liebe Tante! In allen diesen Tagen ist sehr viel die Rede v. dir gewesen.
Röm. Republik: Marcus Antonius