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L 1253 - cand. med. Johann Peter Franz Köhler beschwert sich über das oftmalige Unterbleiben der öffentlichen Sektionen in der medizinischen Fakultät und bittet um Abhilfe. 2 Prod.
L 1207 - Chirurg Tiel wird als Prosektor an der Mainzer Anatomie angenommen und ihm Personalfreiheit erteilt.
L 1332 - Weisung an das Oberamt Bischofheim zur Berichterstattung über die an anderen Universitäten studierenden Kandidaten der Philosophie. 2 Prod.
L 1252 - Professor Hahn beschwert sich über das Abhalten ordentlicher Kollegien von Seiten der Licentiaten und nicht graduierten Kandidaten juris, wodurch den Professoren die Hörer entzogen würden. 3 Prod.
L 1143 - Extinktion verschiedener Kanonikate und Präbenden in und außerhalb der Stadt Mainz, deren Einkünfte gemäß päpstlicher Bulle zu Gunsten der Universität verwendet werden. Band I. 125 Prod.
L 1220 - Requisitionsschreiben der Universität an die Regierung behufs eines unter Trommelschlag zu publizierenden von den Studenten verübten Exzesse. 3 Prod.
L 1292 - Regierungsreferate über die Universität, insbesondere die kurfürstlichen Universitätsgefälle auf dem rechten Rheinufer. 10 Prod.
Aktivenkappe Mainzer Carneval Club
L 1354 - Dem Privatdozenten Sporr zu Mainz wird zur Erwerbung praktischer Kenntnisse der Zutritt zum Vizedomamt gestatter. 2 Prod.
L 1237 - Anzeige des kurfürstlichen Vizedomamts wegen mehrerer von Akademikern an einem Hofkutscher auf der Strasse verübter Tätlichkeiten. 5 Prod.
König Ludwig I. verleiht dem Kloster St. Irminen auf Bitten des Erzbischofs Radbod ("Ratbod") von Trier und der Äbtissin Anastasia Friede und Bann für die einzeln genannten Besitzungen bei Trier, Frankreich und Belgien. Siegler: der Aussteller. "XI kalendas Aprilis anno tertio imperii domini Ludowici piissimi regis indictione X Aquisgrani palatio regio".
Foto Georg Drumm
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
Vue des environs de Rhinfeld sur le Rhin
L 1304 - Fakultätsbeschluß der Universität bezüglich der für das medizinische Doktorexamen nötigen Anzahl von Eximinatoren. 2 Prod.
Kampagneorden Universitätskliniken Mainz 1953
Foto Johannes Schwarz II
L 1201 - Einrichtung der Universität mit Bezug auf Neubesetzung einer vakanten außerordentlichen Professur; Gesuche und Examen der um die Stelle sich bemühenden Kandidaten. 15 Prod.
Rheinufer bei Eltville (Ansetzungssachtitel von Bearbeiter/in)
Plakette AMC/ADAC 1953 "Zielfahrt zur Määnzer Fassenacht"