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Konfirmationsschein für Frieda Herbel, Speyer
Königlich bayerische Urkunde "Militär-Verdienstorden"
Stiftung von Frhr. vom Stein an Bodendorf
Konfirmationsschein für Katharina Enkler, Contwig
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
Urkunde ausgestellt vom Trierer Bischof Bornewasser an Schwester Barbara
Kostenrechnung des Königlichen Amtsgerichtes Andernach in der Zwangsvollstreckungssache Cholin/Kran vom 12. Juli 1900
Meisterurkunde Schneidermeister
Konfirmationsschein für Paul Ziegle, Spesbach
Urkunde: 100m-Lauf 1957 (Herbert Junges)
Ukunde: Neunkampf 1959 (Arno Weichner)
Eb. Arnold von Trier verkündet die vor der Burg Thurand zwischen ihm und dem Eb. von Köln ("Keulnen") einerseits und dem Pfalzgrafen Otto bei Rhein andererseits geschlossene Sühne. Demnach hat der Pfalzgraf die beiden Erzbischöfe und deren Dienstmannen und Helfer wieder in den Besitzstand setzen, wie zu Zeiten des Pfalzgrafen Heinrich. Der Pfalzgraf soll den Schaden vergüten, der den beiden Erzbischöfen zugefügt wurde als Zurno ("Curn") Pfleger ("pleiere") auf Thurand ("Thuoron") war. Letzterer oder seine Brüder und Söhne dürfen hinfort nicht mehr diesseits der Nahe ("Na") wohnen oder das Amt des Pflegers ausüben. Wird die Entschädigung versäumt, wird Graf Heinrich von Luxemburg ("Lucenburg") die Burg Thurand dem Trierer Erzbischof gegen Entschädigung seiner Unkosten ausantworten, sonst wird er sie dem Pfalzgrafen übergeben. Siegler: Eb. Arnold von Trier Datum: "Thuoron 1248 des vircenden daes vor sente Remeyes daye"
Urkunde: Sechskampf 1958 (Herbert Junges)
Urkunde "Ehrenkreuz für Frontkämpfer" Hans Thiel
Adalgisel, auch Grimo genannt, Diakon, diktiert dem Diakon Erchenulf sein Testament. Das Kloster St. Agatha in Longuyon mit seinem Hospital erbt sein Vermögen im Woevre-, Ardennen- und Triergau unter der Auflage, dass die 16 Armen, die im Hospital leben, weiterhin versorgt werden und bei Todesfällen neue Arme aufgenommen werden, ferner dem Trierer Priester Banto auf Lebenszeit 100 Malter Weizen, 10 Schweine und 40 Käse zu geben. Kloster und Spital erhalten folgende namentlich genannte Objekte: Longuyon, Noers, seinen Anteil an Montmédy an Chiers und Ire, zwei Drittel des Dorfs Temmels an der Mosel, Weinberge an der Mosel, Häuser, die er in der Woévre, den Ardennen und dem Trierer Land gekauft hat. Weiterhin sollen erhalten: die Peterskirche in Temmels ein Drittel des Dorfs Temmels, seinen Anteil an dem Dorf Weiten, seinen Besitz in Kell. Die Domkirche in Verdun, an der er erzogen wurde, erhält seinen Anteil an Mercy, das Dorf "Wichimonhiaga" [nicht identifiziert] im Verdungau, den Ort Domo und das castrum Tholey, wo er eine Kirche erbaute. Über Abgaben dieser Kirche an den Trierer Bischof trifft er nähere Verfügungen. Die Kirche St. Maximin in Trier erbt die Hälfte von Bastogne und die dortigen Kuhirten mit ihren Familien, Gesinde und Herden. Die Kirche St. Peter und Vitonius in Verdun, wo sich die Leprakranken aufhalten, seinen Anteil an Taben. Die Armengenossenschaft in Trier erhält ein Haus in Trier, das er früher von der Armengenossenschaft gekauft hatte. Die Metzer Leprakranken erhalten ein Viertel des Dorfs Failly, die Armengenossenschaft der St. Martinskirche in Tours 600 Schillinge, die er bisher von einem anderen Viertel von Failly, das er von seinem Neffen Herzog Bobo kaufte, eingenommen hat. Die Leprakranken in Maastricht erhalten seinen Anteil am Dorf Flémalle im Tongerngau, die Armengenossenschaft in Huy das Dorf Han an der Ourthe, seine Neffen, die Söhne Ados, seinen Anteil am Dorf Beuveille. Die Weinberge an der Lieser, die er von der Kirche St. Maximin/Trier zur Nutznießung hat, die ebenfalls zur Nutznießung innegehabten Weinberge der St. Georgskirche in Amay, wo seine Tante ruht, und das Dorf Iré, das seine verstorbene Schwester, die Diakonisse Ermengunde der Verduner Kirche geschenkt hatte und er selbst zur Nutznießung hat, fallen nach seinem Tod an die 3 Kirchen zurück. Aus den 4 Mühlen am Bach Crusnes, die gegenwärtig der Müller Erpo inne hat, bildet er eine Stiftung zum Unterhalt der Armen, die er im Dorf Mercy untergebracht hat. Die Freilassung von Hörigen und seine beurkundeten Schenkungen an Kirchen und verdiente Personen sollen nach seinem Tode Rechtskraft behalten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Testament sollen mit 10 Pfund Gold und 50 Pfund Silber geahndet werden.
Urkunde: Kugelstoßen 1957 (Herbert Junges)
Kaiser Heinrich II. schenkt der erzbischöflichen Kirche von Trier, der Erzbischof Poppo vorsteht, seinen Hof Koblenz ("Confluentia") und die Abtei [wohl das Stift St. Florin] sowie Zoll und Münze. "Guntherius cancellarius vice Erchenbaldi archicappellani recognovi" Siegler: Kaiser Heinrich II. "1018, indict. I, anno regni domni Heinrici Romanorum invictissimi imperatoris augusti XVII, imperii autem V, actum Boderebrunnen"
Urkunde: Fünfkampf 1958 (Herbert Junges)
Siegerurkunde: Dreikampf 1958 (Herbert Junges)
Konfirmationsschein für Elisabeth Braun, Assenheim