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König Heinrich III. gibt auf Bitten der Königin Agnes seinem getreuen Kanzler Adalger den dritten Teil der Kirche zu Kerstenhausen ("Cristinehusen") [bei Fritzlar] und der dazugehörigen Hofstätten mit allen dazugehörigen Rechten, wie sie ihm aus dem väterlichen Erbe zugefallen waren, als freies Eigentum. Diese Güter liegen in Geros Grafschaft im Gau Hessen ("Hassia"). -Signum König Heinrichs, Rekognition des Kanzlers Adalger, Stellvertreter des Erzkanzlers Bardo. -Indiktion XII-anno ordinationis XVI, regni V - "actum Ganteresheim"
02.02.1044