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Ms 139 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 138 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 134 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 133 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 141 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 146 - Lehnsbrief über die Vergabe des Floß- und Holzhandels zu Gernsheim
Ms 136 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 137 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 135 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 145 - Lehnsbrief über die Vergabe der Jagdgerechtigkeit in der Ober- und Unter-Mörler Terminey
Ms 143 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafeschaft Rieneck
Ms 142 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Ms 144 - Lehnsbrief über die Vergabe einer Behausung zu Klingenberg
Ms 140 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
Dienstliche Personalunterlagen Paul Schneiders
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
Adalgisel, auch Grimo genannt, Diakon, diktiert dem Diakon Erchenulf sein Testament. Das Kloster St. Agatha in Longuyon mit seinem Hospital erbt sein Vermögen im Woevre-, Ardennen- und Triergau unter der Auflage, dass die 16 Armen, die im Hospital leben, weiterhin versorgt werden und bei Todesfällen neue Arme aufgenommen werden, ferner dem Trierer Priester Banto auf Lebenszeit 100 Malter Weizen, 10 Schweine und 40 Käse zu geben. Kloster und Spital erhalten folgende namentlich genannte Objekte: Longuyon, Noers, seinen Anteil an Montmédy an Chiers und Ire, zwei Drittel des Dorfs Temmels an der Mosel, Weinberge an der Mosel, Häuser, die er in der Woévre, den Ardennen und dem Trierer Land gekauft hat. Weiterhin sollen erhalten: die Peterskirche in Temmels ein Drittel des Dorfs Temmels, seinen Anteil an dem Dorf Weiten, seinen Besitz in Kell. Die Domkirche in Verdun, an der er erzogen wurde, erhält seinen Anteil an Mercy, das Dorf "Wichimonhiaga" [nicht identifiziert] im Verdungau, den Ort Domo und das castrum Tholey, wo er eine Kirche erbaute. Über Abgaben dieser Kirche an den Trierer Bischof trifft er nähere Verfügungen. Die Kirche St. Maximin in Trier erbt die Hälfte von Bastogne und die dortigen Kuhirten mit ihren Familien, Gesinde und Herden. Die Kirche St. Peter und Vitonius in Verdun, wo sich die Leprakranken aufhalten, seinen Anteil an Taben. Die Armengenossenschaft in Trier erhält ein Haus in Trier, das er früher von der Armengenossenschaft gekauft hatte. Die Metzer Leprakranken erhalten ein Viertel des Dorfs Failly, die Armengenossenschaft der St. Martinskirche in Tours 600 Schillinge, die er bisher von einem anderen Viertel von Failly, das er von seinem Neffen Herzog Bobo kaufte, eingenommen hat. Die Leprakranken in Maastricht erhalten seinen Anteil am Dorf Flémalle im Tongerngau, die Armengenossenschaft in Huy das Dorf Han an der Ourthe, seine Neffen, die Söhne Ados, seinen Anteil am Dorf Beuveille. Die Weinberge an der Lieser, die er von der Kirche St. Maximin/Trier zur Nutznießung hat, die ebenfalls zur Nutznießung innegehabten Weinberge der St. Georgskirche in Amay, wo seine Tante ruht, und das Dorf Iré, das seine verstorbene Schwester, die Diakonisse Ermengunde der Verduner Kirche geschenkt hatte und er selbst zur Nutznießung hat, fallen nach seinem Tod an die 3 Kirchen zurück. Aus den 4 Mühlen am Bach Crusnes, die gegenwärtig der Müller Erpo inne hat, bildet er eine Stiftung zum Unterhalt der Armen, die er im Dorf Mercy untergebracht hat. Die Freilassung von Hörigen und seine beurkundeten Schenkungen an Kirchen und verdiente Personen sollen nach seinem Tode Rechtskraft behalten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Testament sollen mit 10 Pfund Gold und 50 Pfund Silber geahndet werden.
König Ludwig I. verleiht dem Kloster St. Irminen auf Bitten des Erzbischofs Radbod ("Ratbod") von Trier und der Äbtissin Anastasia Friede und Bann für die einzeln genannten Besitzungen bei Trier, Frankreich und Belgien. Siegler: der Aussteller. "XI kalendas Aprilis anno tertio imperii domini Ludowici piissimi regis indictione X Aquisgrani palatio regio".
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
Indulgenzbrief von 16 Erzbischöfen und Bischöfen. "1330 Januar 28 Avignon."