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Ev. Kirche im Rheinland
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Urheberschaft
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Behörde
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Evangelisches Konsistorium der Rheinprovinz
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Kirchengemeinde
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Latein
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Deutschland
1
Hochelheim-Dornholzhausen
1
Datenliefernde Institution
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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
14
Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
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Aufbewahrungsort
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Mainz
14
Koblenz
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Speyer
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Bestandshaltende Institution
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Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Landeshauptarchiv Koblenz
9
Landesarchiv Speyer
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Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
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Ms 139 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
30.12.1729 und 30.12.1729 [den dreyßigsten Monaths Decembris Anno Domini Millesimo Septingentesimo Vigesimo Nono]
Mainz
Ms 138 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
16.03.1699 [den sechszehnten Monathstag Martii Anno Domini Millesimo Sexcentesimo Nonagesimo Nono] und 16.03.1699
Mainz
Ms 134 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
23.12.1672 und 23.12.1672 [Drey und Zwantzigsten Montathstag Decembris Anno Domini millesimo Sexcentesimo Septuagesimo secundo]
Mainz
Ms 133 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
21.09.1648 und 21.09.1648 [den Ein und Zwantzigsten Monathstag Septembris Anno Millesimo Sexcentesimo Quadragesimo Octavo]
Aschaffenburg
Ms 141 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
02.03.1744 [den Zweyten Monaths Tag Martii Anno Domini Millesimo Septingentesimo quadragesimo quarto] und 02.03.1744
Mainz
Ms 146 - Lehnsbrief über die Vergabe des Floß- und Holzhandels zu Gernsheim
20.04.1800 und 20.04.1800 [den ein und zwanzigsten Tag des Monats April im Jahre eintausendachthundert]
Aschaffenburg
Ms 136 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
22.10.1675 und 22.10.1675 [den Zwey und Zwantzigsten Monathstag Octobris Anno Domini Millesimo Sexcentesimo Septuagesimo Quinto]
Mainz
Ms 137 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
26.04.1682 und 26.04.1682 [den Sechs und Zwantzigsten Monathstag Aprilis Anno Millesimo Sexcentesimo Octuagesimo Primo]
Mainz
Ms 135 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
03.08.1674 [den dritten Monathstag Augusti Anno Domini Millesimo Sexcentesimo Septuagesimo Quarto] und 03.08.1674
Mainz
Ms 145 - Lehnsbrief über die Vergabe der Jagdgerechtigkeit in der Ober- und Unter-Mörler Terminey
30.05.1733 und 30.05.1733 [den dreyßigsten Monathstag Maii A(nn)o D(omi)ni Millesimo Septingentesimo Trigesimo Tertio]
Mainz
Ms 143 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafeschaft Rieneck
06.02.1797 [den sechsten Monathstag Februarii anno Domini Millesimo Septingentesimo Nonagesimo Septimo] und 06.02.1797
Aschaffenburg
Ms 142 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
07.04.1764 [7. Monathstag Aprilis Anno Domini Millesimo Septingentesimo Sexagesimo Quarto] und 07.04.1764
Mainz
Ms 144 - Lehnsbrief über die Vergabe einer Behausung zu Klingenberg
28.06.1557 und 28.06.1557 [den achtundzwantzigsten Junii Anno Domini Millesimo Quintagentesimo Quintesimo septimo]
Aschaffenburg
Ms 140 - Lehnsbrief über die Vergabe des Mannlehens am Zehnten zu Külsheim in der Grafschaft Rieneck
25.04.1733 und 25.04.1733 [den fünff und zwantzigsten Monathstag Aprilis Anno Domini Millesimo Septingentesimo Trigesimo Tertio]
Mainz
Dienstliche Personalunterlagen Paul Schneiders
Hochelheim-Dornholzhausen
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
02.12.1475
Adalgisel, auch Grimo genannt, Diakon, diktiert dem Diakon Erchenulf sein Testament. Das Kloster St. Agatha in Longuyon mit seinem Hospital erbt sein Vermögen im Woevre-, Ardennen- und Triergau unter der Auflage, dass die 16 Armen, die im Hospital leben, weiterhin versorgt werden und bei Todesfällen neue Arme aufgenommen werden, ferner dem Trierer Priester Banto auf Lebenszeit 100 Malter Weizen, 10 Schweine und 40 Käse zu geben. Kloster und Spital erhalten folgende namentlich genannte Objekte: Longuyon, Noers, seinen Anteil an Montmédy an Chiers und Ire, zwei Drittel des Dorfs Temmels an der Mosel, Weinberge an der Mosel, Häuser, die er in der Woévre, den Ardennen und dem Trierer Land gekauft hat. Weiterhin sollen erhalten: die Peterskirche in Temmels ein Drittel des Dorfs Temmels, seinen Anteil an dem Dorf Weiten, seinen Besitz in Kell. Die Domkirche in Verdun, an der er erzogen wurde, erhält seinen Anteil an Mercy, das Dorf "Wichimonhiaga" [nicht identifiziert] im Verdungau, den Ort Domo und das castrum Tholey, wo er eine Kirche erbaute. Über Abgaben dieser Kirche an den Trierer Bischof trifft er nähere Verfügungen. Die Kirche St. Maximin in Trier erbt die Hälfte von Bastogne und die dortigen Kuhirten mit ihren Familien, Gesinde und Herden. Die Kirche St. Peter und Vitonius in Verdun, wo sich die Leprakranken aufhalten, seinen Anteil an Taben. Die Armengenossenschaft in Trier erhält ein Haus in Trier, das er früher von der Armengenossenschaft gekauft hatte. Die Metzer Leprakranken erhalten ein Viertel des Dorfs Failly, die Armengenossenschaft der St. Martinskirche in Tours 600 Schillinge, die er bisher von einem anderen Viertel von Failly, das er von seinem Neffen Herzog Bobo kaufte, eingenommen hat. Die Leprakranken in Maastricht erhalten seinen Anteil am Dorf Flémalle im Tongerngau, die Armengenossenschaft in Huy das Dorf Han an der Ourthe, seine Neffen, die Söhne Ados, seinen Anteil am Dorf Beuveille. Die Weinberge an der Lieser, die er von der Kirche St. Maximin/Trier zur Nutznießung hat, die ebenfalls zur Nutznießung innegehabten Weinberge der St. Georgskirche in Amay, wo seine Tante ruht, und das Dorf Iré, das seine verstorbene Schwester, die Diakonisse Ermengunde der Verduner Kirche geschenkt hatte und er selbst zur Nutznießung hat, fallen nach seinem Tod an die 3 Kirchen zurück. Aus den 4 Mühlen am Bach Crusnes, die gegenwärtig der Müller Erpo inne hat, bildet er eine Stiftung zum Unterhalt der Armen, die er im Dorf Mercy untergebracht hat. Die Freilassung von Hörigen und seine beurkundeten Schenkungen an Kirchen und verdiente Personen sollen nach seinem Tode Rechtskraft behalten. Zuwiderhandlungen gegen dieses Testament sollen mit 10 Pfund Gold und 50 Pfund Silber geahndet werden.
30.12.0634
König Ludwig I. verleiht dem Kloster St. Irminen auf Bitten des Erzbischofs Radbod ("Ratbod") von Trier und der Äbtissin Anastasia Friede und Bann für die einzeln genannten Besitzungen bei Trier, Frankreich und Belgien. Siegler: der Aussteller. "XI kalendas Aprilis anno tertio imperii domini Ludowici piissimi regis indictione X Aquisgrani palatio regio".
22.03.0816
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
14.06.1342
Indulgenzbrief von 16 Erzbischöfen und Bischöfen. "1330 Januar 28 Avignon."
28.01.1330
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