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Auswanderungen nach Amerika
1848
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
14.06.1342
Auswanderungen nach Amerika
1848
Beratungen der Kantonalversammlungen des Rhein- und Moseldepartements im Jahre 12 der Republik
1803
Teilnahme der kurfürstlichen Leibgarde zu Pferd und Fuß an der Kaiserkrönung
1719
Auswanderungen nach Amerika
1852
Ankündigung der Versteigerung ehemaliger Nationalgüter im Departement Donnersberg
1810
Auswanderungen nach Amerika
1852
Preise, Anschaffung u.a. der kurfürstlichen Hoflivree
1768
Auswanderungen nach Amerika
1851
Protokolle über die Vollstreckung von Strafurteilen (Todesstrafen)
1816
Auswanderungen nach Amerika
1851
Wollenweberzunft zu Mayen und Monreal
1694
Aufhebungsprotokolle der Klöster und Stifter - Malmedyer Propstei zu Andernach
1802
"Friedrich Carl Fürst zu Wied-Neuwied vergleicht sich mit seinen Unterthanen bald nach dem Antritt seiner Regierung 1892" - Illustriertes Flugblatt (Revolutionskarikatur) zum Regierungsantritt von Fürst Friedrich Carl von Wied-Neuwied (1741-1802)
1792
Schriften des Sekretärs Peter Maier von Regensburg (1481-1542) - "Huldigungsbuch"
1250
Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin - Balduineum III
1307
Urkundensammlung des Erzbischofs Balduin - Balduineum I
1307
Kaiser Heinrich II. schenkt der erzbischöflichen Kirche von Trier, der Erzbischof Poppo vorsteht, seinen Hof Koblenz ("Confluentia") und die Abtei [wohl das Stift St. Florin] sowie Zoll und Münze. "Guntherius cancellarius vice Erchenbaldi archicappellani recognovi" Siegler: Kaiser Heinrich II. "1018, indict. I, anno regni domni Heinrici Romanorum invictissimi imperatoris augusti XVII, imperii autem V, actum Boderebrunnen"
01.01.1018
Eb. Arnold von Trier verkündet die vor der Burg Thurand zwischen ihm und dem Eb. von Köln ("Keulnen") einerseits und dem Pfalzgrafen Otto bei Rhein andererseits geschlossene Sühne. Demnach hat der Pfalzgraf die beiden Erzbischöfe und deren Dienstmannen und Helfer wieder in den Besitzstand setzen, wie zu Zeiten des Pfalzgrafen Heinrich. Der Pfalzgraf soll den Schaden vergüten, der den beiden Erzbischöfen zugefügt wurde als Zurno ("Curn") Pfleger ("pleiere") auf Thurand ("Thuoron") war. Letzterer oder seine Brüder und Söhne dürfen hinfort nicht mehr diesseits der Nahe ("Na") wohnen oder das Amt des Pflegers ausüben. Wird die Entschädigung versäumt, wird Graf Heinrich von Luxemburg ("Lucenburg") die Burg Thurand dem Trierer Erzbischof gegen Entschädigung seiner Unkosten ausantworten, sonst wird er sie dem Pfalzgrafen übergeben. Siegler: Eb. Arnold von Trier Datum: "Thuoron 1248 des vircenden daes vor sente Remeyes daye"
17.09.1248