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Oberes Erzstift Trier
Hexenprozesse des Hochgerichts von Detzem gegen: - Maria Welsch aus Detzem
"Dioecesis Trevirensis Tractus Mosellanus Inferior" - Unteres Erzstift Trier
Zeitungsberichte der Reg. zu Koblenz. - Bd. 5
Zeitungsberichte der Reg. zu Koblenz. - Bd. 4
Die Eheleute Mathias Schumacher und Getze Frengin, wohnhaft in Bernkastel, verkaufen dem Abt, Prior und Konvent von St. Matthias um eine Summe von 26 Gulden einen jährlichen Erbzins von 26 Weißpfennigen Trierer Währung, fällig am St. Johannistag aus einem näherbezeichneten Haus und Weingarten in Bernkastel. Siegler: Schultheiß Mathias Romer (1,) Johannes Durchdenwald (2), beide Schöffen in Bernkastel.
Herrschaft Homburg
König Ludwig I. verleiht dem Kloster St. Irminen auf Bitten des Erzbischofs Radbod ("Ratbod") von Trier und der Äbtissin Anastasia Friede und Bann für die einzeln genannten Besitzungen bei Trier, Frankreich und Belgien. Siegler: der Aussteller. "XI kalendas Aprilis anno tertio imperii domini Ludowici piissimi regis indictione X Aquisgrani palatio regio".
Codex Edelini von Weißenburg (Weißenburger Codex Edelini) Liber possesionum
Besatzung eines Schlachtflugzeuges mit Gasmasken an der Westfront
Indulgenzbrief von 16 Erzbischöfen und Bischöfen. "1330 Januar 28 Avignon."
Papst Innozenz III. nimmt Abt Philipp und den Konvent des Klosters Otterberg in seinen besonderen apostolischen Schirm, bestätigt die Benediktinerregel und die Institutionen der Zisterzienser, die geistlichen Freiheiten und Immunitäten, die weltlichen Freiheiten und Exemitionen sowie sämtliche Besitzungen, namentlich der Güter und Höfe in Weiler ("Wilre"), Schwanden ("Suanden"), Ungenbach, Erlenbach, Metzelschwanden ("mecelsuanden"), Horten ("Honwarden") [heute Horterhof bei Heiligenmoschel], Messersbach ("Mazoltersbach"), Hanau ("Hagenowe") [heute Hanauerhof bei Dielkirchen], Worms, Kaiserslautern ("Lutra"), Heidberg [heute Heubergerhof bei Bischheim], Bischheim("Bisschowesheim"), Heßloch ("Heseloch"), Sand ("Sanden"), Hamm, Ormsheim ("Hormesheim"), Bockenheim, Börrstadt ("Birscheid"), Hochspeyer ("Hospira"), Hilsberg ("Hulberch") und Heimbach ("Heienbach") mit allen dazugehörigen Rechten und Einkünften, er erteilt dem Kloster besondere Vergünstigungen betreffend Abtwahl, Aufnahme von Ordensbrüdern, Kauf von Gütern, Gerichtsbarkeit etc. und bestätigt alle früher von Königen und Fürsten erteilten Privilegien. -Rota und Benevalete des Papstes - Unterzeichnet von Papst und Kardinalskollegium, ausgefertigt "per manum" des Kardinaldiakon Thomas, päpstlicher Notar und erwählter Bischof von Neapel. -pontificatus anno XVIII - "datum Laterani".
König Ludwig III. schenkt seinem Getreuen Werinbold ("Uuerinboldo") zum Danke für geleistete Dienste zwei Schupposen ("mansos") ortsüblicher Ausdehnung "in Otterbacheromarcu" [=Oberotterbach?] im Wormsgau ("in pago noncupato Uuormazueld") mit allen dazugehörigen Rechten. -Signum König Ludwigs, Rekognition des Kanzlers Wolfher, Stellvertreter des Erzkaplans Luitbert. - Inkarnation 877, Indiktion XI -anno regni III - "actum Heidebah".
Hexenprozesse in Winningen - Friedrich Mölich
"Trier" - Erzstift Trier ohne rechtsrheinischen Teil
Auswanderungen nach Amerika
Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerinnenklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namentlich aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet oder als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwie anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeder, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen. Siegler: die 12 Aussteller
Auswanderungen nach Amerika
Preise, Anschaffung u.a. der kurfürstlichen Hoflivree
Auswanderungen nach Amerika