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Anklageakt gegen Dr. Johann Georg August Wirth und andere, verfertigt vom Appellationsgericht des Rheinkreises in seiner Anklagekammer
Herrschaft Homburg
Codex Edelini von Weißenburg (Weißenburger Codex Edelini) Liber possesionum
Kaiser Ludwig verleiht dem Raugrafen (Ruchgraf) Georg wegen seiner treuen Dienste zwölf Juden, Kammerknechte von Kaiser und Reich, die er und seine Erben in ihren Vesten und Städten halten können, wo sie wollen. Datum: ze Wizzenburg an sand Margareten abent 1330, in dem 16. jar unsers richs und in dem 3. des cheysertums.
Weißenburg, Stift - Älterer Weißenburger Codex (Traditiones Wizenburgenses, Codex traditionum Wizenburgensium)
Die Bewegung im Kanton Dürkheim, Untersuchungsakten und Beweisstücke
Papst Innozenz III. nimmt Abt Philipp und den Konvent des Klosters Otterberg in seinen besonderen apostolischen Schirm, bestätigt die Benediktinerregel und die Institutionen der Zisterzienser, die geistlichen Freiheiten und Immunitäten, die weltlichen Freiheiten und Exemitionen sowie sämtliche Besitzungen, namentlich der Güter und Höfe in Weiler ("Wilre"), Schwanden ("Suanden"), Ungenbach, Erlenbach, Metzelschwanden ("mecelsuanden"), Horten ("Honwarden") [heute Horterhof bei Heiligenmoschel], Messersbach ("Mazoltersbach"), Hanau ("Hagenowe") [heute Hanauerhof bei Dielkirchen], Worms, Kaiserslautern ("Lutra"), Heidberg [heute Heubergerhof bei Bischheim], Bischheim("Bisschowesheim"), Heßloch ("Heseloch"), Sand ("Sanden"), Hamm, Ormsheim ("Hormesheim"), Bockenheim, Börrstadt ("Birscheid"), Hochspeyer ("Hospira"), Hilsberg ("Hulberch") und Heimbach ("Heienbach") mit allen dazugehörigen Rechten und Einkünften, er erteilt dem Kloster besondere Vergünstigungen betreffend Abtwahl, Aufnahme von Ordensbrüdern, Kauf von Gütern, Gerichtsbarkeit etc. und bestätigt alle früher von Königen und Fürsten erteilten Privilegien. -Rota und Benevalete des Papstes - Unterzeichnet von Papst und Kardinalskollegium, ausgefertigt "per manum" des Kardinaldiakon Thomas, päpstlicher Notar und erwählter Bischof von Neapel. -pontificatus anno XVIII - "datum Laterani".
König Ludwig III. schenkt seinem Getreuen Werinbold ("Uuerinboldo") zum Danke für geleistete Dienste zwei Schupposen ("mansos") ortsüblicher Ausdehnung "in Otterbacheromarcu" [=Oberotterbach?] im Wormsgau ("in pago noncupato Uuormazueld") mit allen dazugehörigen Rechten. -Signum König Ludwigs, Rekognition des Kanzlers Wolfher, Stellvertreter des Erzkaplans Luitbert. - Inkarnation 877, Indiktion XI -anno regni III - "actum Heidebah".
König Heinrich III. gibt auf Bitten der Königin Agnes seinem getreuen Kanzler Adalger den dritten Teil der Kirche zu Kerstenhausen ("Cristinehusen") [bei Fritzlar] und der dazugehörigen Hofstätten mit allen dazugehörigen Rechten, wie sie ihm aus dem väterlichen Erbe zugefallen waren, als freies Eigentum. Diese Güter liegen in Geros Grafschaft im Gau Hessen ("Hassia"). -Signum König Heinrichs, Rekognition des Kanzlers Adalger, Stellvertreter des Erzkanzlers Bardo. -Indiktion XII-anno ordinationis XVI, regni V - "actum Ganteresheim"
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..
Speyer, St.-German- und Moritz-Stift - Statutenbuch ("Liber statutorum ecclesiae sanctorum Germani et Mauricii Spirensis")
Ankündigung der Versteigerung ehemaliger Nationalgüter im Departement Donnersberg
Protokolle über die Vollstreckung von Strafurteilen (Todesstrafen)