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Nachdem Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier ... mehrmal mißliebigst zu vernehmen gehabt haben, daß ein Hauptgrund der bei dem Regimente eine geraume Zeither eingerissenen häufigen Desertion in boßhafter Verführung beruhe ... Koblenz in Consilio Electorali Aulico den 3ten August 1784. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex mandato Serenissimi Elect. Spli. in Absentia Secretarii J. A. Angerer
Nachdemalen von gesamten geist- und weltlichen Ständen der Nothdurft zu seyn befunden, in Gefolg des im Jahr 1714 zwischen ihnen errichteten Vergleichs nach nun abermahl verflossener zehn-jähriger Frist die Nahrung, und den sogenanten Schirm-Gulden ... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Nachdemahlen dahier die Anzeige geschehen, daß die in Churfürstlich-Trierischer Lands-Forst-Ordnung vorgeschriebene Jagt-Heeg- und Setz-Zeit, ohngeachtet mehrmahliger gnädigsten Befelcheren, so, wie sichs gebühret, schuldigst nicht beobachtet ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 25. May 1763. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato F. J. Mähler
Von wegen Sr. Kurfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen Aemtern und Stadträthen hiermit anzufügen: Nachdem gegen die Annahme der Königlich Preußischen kleinern Scheidmünzen verschiedene, und wechselseitige Klagen geführet worden ... Koblenz in Cons. Elect. Aul. den 29 Dezember 1792. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Spli. J. L. Schaeffer
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776. / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier]. Ex Mandato Speciali
Nachdemahlen zu vernehmen gewesen: Daß im hohen Erz-Stift abermal die Ausfuhr des dem Unterthan überhaupt nützlich- und nothwendigen Schweinen-Viehes dermassen überhand nehme, daß darab Mangel und Theurung zu befahren seyn werde .... Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 23ten. Septembris 1760. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato F. J. Mähler
Von wegen Ihro Churfürstliche Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen des hohen Ertzstifts Städt- und Aemteren hierdurch anzufügen: Daß dieselbe nicht nur auf die wegen der Geburths-Hülf unterm 22ten Februar 1772. gnädigst erlaßener Verordnung, welche von höchst gedachter Seiner Churfürstl. Durchlaucht ihres ganzen Inhalts noch mahlen hiermit wiederholet .... Ehrenbreitstein in Consilio Electoraii Aulico den 9. Februar 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Nachdeme die unterm 28ten Junii 1737. ins gantze Ertz-Stifft an alle Geist- und Weltliche erlassene Churfürstliche Trauer-Ordnung, bey wenigen Sterb-Fallen mehr, und an wenigen Orten, gehalten wird: Diese Ordnung gleichwohlen, das wahre gemeine Beste und Abstellung unnöthigen Geprängs und Kösten, zum heilsamen Ziel hat .... Ehrenbreitstein in Consil. Elect. Aul. den 13ten Junii 1752. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Speciali Emi. Dmi. Electoris E. A. Mees Secret.
Ihro Churfürstliche Gnaden zu Trier [et]c. [et]c. vernehmen mißliebigst, wie wenig die in der Chur-Trierischen Forst-Ordnung, wegen des denen Waldungen so schädlichen Geißen-Viehes, heilsamt beschehene Verfügungen von einigen Zeiten, so wohl von denen Forst-Bedienten, als auch denen Beamten selbst, beobachtet worden seyen ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 18ten Julii 1758 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato F. J. Mähler
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c.[et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts, Städt und Ämteren hierdurch anzufügen: Obgleich durch mehrere heilsame Landes-Verordnungen das Schießen aus kleinem Gewehr in Städten, Flecken- und Ortschaften gemeßentlich untersaget ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 23ten. April 1774. / [Klemens Wenzeslaus, Erzbischof von Trier]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfl. Durchl. zu Trier [et]c. Unseres Gnädigsten Herren jedermänniglich hierdurch bekannt zu machen: Demnach von des Chur- und Oberrheinischen Creyses General-Münz-Waradein Trümmer die Anzeige geschehen, daß unter dem Holländischen Münz-Stempel ganz neu-geprägte Ducaten von dem Jahr 1766-68- und 69 in das Publicum gebracht würden ... Ehrenbreit. in Cons. Elect. Aul. den 29. May 1772. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mdto P. M. Hommer
Nachdemahlen bey denen annoch immer anhaltenden Fourage- und Mehl-Transports zur Königl. Französischen Armée der Unterthan durch das viefältige Fuhren-Dingen, welches dermahlen zu ordentlichen Gewohnheit, und, recht zu sagen, zum unleidentlichen Mißbrauch zu werden beginnet .... Coblenz den 30ten Aug. 1760. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Commissionis Electoralis J. D. Lintz
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts Aemteren hierdurch anzufügen: Höchstgedachte Ihro Churfürstliche Durchlaucht vernehmen durch vieles Klagen mißfälligst, wie daß, obgleich, nach dieses Dero hohen Ertzstifts alten Verfaßung, darinnen keine andere Satzungen der Personal-Freyheit bekannt sind ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 14ten. April 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Die Churfürstl. gnädigste Untergerichts-Ordnung betreffend : Vom 12ten August 1784 / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier. Ex Mandato Serenissimi Electoris Spli. in Absentia Secretarii J. A. Angerer]
Generale die Zählung und Conscription der Unterthanen und die künftige Recrutierungs-Art zum Vaterländischen Militär Dienste betreffend / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer]
Streifungen des Jäger-Corps in Specie demselben zu erlaubende Haus-Suchungen / [Clemens Wenceslaus Churfürst] Ex Mandato Serenmi Elect. Speciali J. L. Schaeffer
Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung : vom 6ten May 1783 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer
Von wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. [et]c. Unseres gnädigsten Herrns gesammten ihres hohen Erzstifts ansäßigen geist- und weltlichen Unterthanen in Gnaden hiermit fernerweit zu ohnverhalten: Höchstdieselbe hätten zwar sehnlichst gewünschet, daß der .... Entschluß zu Errichtung eines Brandversicherungs-Instituts schon eher hätte zum wirklichen Vollzug gebracht werden können .... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elector. Speciali J. L. Schaeffer
Churfürstlich-Trierische Verordnung wegen deren ad 2da Vota schreitender Ehegatten / [Clemens Wenceslaus Churfürst]