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Nachdemalen von gesamten geist- und weltlichen Ständen der Nothdurft zu seyn befunden, in Gefolg des im Jahr 1714 zwischen ihnen errichteten Vergleichs nach nun abermahl verflossener zehn-jähriger Frist die Nahrung, und den sogenanten Schirm-Gulden ... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Nachdemalen von gesamten geist- und weltlichen Ständen der Nothdurft zu seyn befunden, in Gefolg des im Jahr 1714 zwischen ihnen errichteten Vergleichs nach nun abermahl verflossener zehn-jähriger Frist die Nahrung, und den sogenanten Schirm-Gulden ... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfürstliche Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen des hohen Ertzstifts Städt- und Aemteren hierdurch anzufügen: Daß dieselbe nicht nur auf die wegen der Geburths-Hülf unterm 22ten Februar 1772. gnädigst erlaßener Verordnung, welche von höchst gedachter Seiner Churfürstl. Durchlaucht ihres ganzen Inhalts noch mahlen hiermit wiederholet .... Ehrenbreitstein in Consilio Electoraii Aulico den 9. Februar 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfürstliche Durchlaucht zu Trier [et]c. sämtlichen des hohen Ertzstifts Städt- und Aemteren hierdurch anzufügen: Daß dieselbe nicht nur auf die wegen der Geburths-Hülf unterm 22ten Februar 1772. gnädigst erlaßener Verordnung, welche von höchst gedachter Seiner Churfürstl. Durchlaucht ihres ganzen Inhalts noch mahlen hiermit wiederholet .... Ehrenbreitstein in Consilio Electoraii Aulico den 9. Februar 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfl. Durchl. zu Trier [et]c. Unseres Gnädigsten Herren jedermänniglich hierdurch bekannt zu machen: Demnach von des Chur- und Oberrheinischen Creyses General-Münz-Waradein Trümmer die Anzeige geschehen, daß unter dem Holländischen Münz-Stempel ganz neu-geprägte Ducaten von dem Jahr 1766-68- und 69 in das Publicum gebracht würden ... Ehrenbreit. in Cons. Elect. Aul. den 29. May 1772. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mdto P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfl. Durchl. zu Trier [et]c. Unseres Gnädigsten Herren jedermänniglich hierdurch bekannt zu machen: Demnach von des Chur- und Oberrheinischen Creyses General-Münz-Waradein Trümmer die Anzeige geschehen, daß unter dem Holländischen Münz-Stempel ganz neu-geprägte Ducaten von dem Jahr 1766-68- und 69 in das Publicum gebracht würden ... Ehrenbreit. in Cons. Elect. Aul. den 29. May 1772. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mdto P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts Aemteren hierdurch anzufügen: Höchstgedachte Ihro Churfürstliche Durchlaucht vernehmen durch vieles Klagen mißfälligst, wie daß, obgleich, nach dieses Dero hohen Ertzstifts alten Verfaßung, darinnen keine andere Satzungen der Personal-Freyheit bekannt sind ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 14ten. April 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer
Von wegen Ihro Churfürstl. Durchlaucht zu Trier [et]c. gesamten Dero hohen Ertz-Stifts Aemteren hierdurch anzufügen: Höchstgedachte Ihro Churfürstliche Durchlaucht vernehmen durch vieles Klagen mißfälligst, wie daß, obgleich, nach dieses Dero hohen Ertzstifts alten Verfaßung, darinnen keine andere Satzungen der Personal-Freyheit bekannt sind ... Ehrenbreitstein in Consilio Electorali Aulico den 14ten. April 1774. / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato P. M. Hommer