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Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Die Verbindung der einzeln Landestheile ... hat auch eine Vereinigung der verschiedenen in einzelnen Theilen Unsers Herzogthums vorhandenen administrirenden Stellen zur Folge gehabt, und wird noch mehrere Combinationen dieser Art nach sich ziehen ... Gegeben Biebrich den 6. und Schloß Engers den 7. Aug. 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Die Verbindung der einzeln Landestheile ... hat auch eine Vereinigung der verschiedenen in einzelnen Theilen Unsers Herzogthums vorhandenen administrirenden Stellen zur Folge gehabt, und wird noch mehrere Combinationen dieser Art nach sich ziehen ... Gegeben Biebrich den 6. und Schloß Engers den 7. Aug. 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Uns ist die Anzeige geschehen, daß in Unsern Herzoglichen Landen hin und wieder noch der Gebrauch bestehe, daß die Handwerker ... welche aus einer Stadt oder Dorf in eine andere arbeiten wollen , den 10ten Pfennig von dem reinen Gewinn ihrer Arbeiten, oder dem accordirten Lohn entrichten müssen ... Gegeben Biebrich den 20sten und Schloß Engers den 24. Sept. 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Uns ist die Anzeige geschehen, daß in Unsern Herzoglichen Landen hin und wieder noch der Gebrauch bestehe, daß die Handwerker ... welche aus einer Stadt oder Dorf in eine andere arbeiten wollen , den 10ten Pfennig von dem reinen Gewinn ihrer Arbeiten, oder dem accordirten Lohn entrichten müssen ... Gegeben Biebrich den 20sten und Schloß Engers den 24. Sept. 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Finden Uns wegen der aus den hiesigen Landen bey den aufgelösten Reichsgerichten anhängig gewesenen, allein noch nicht entschiedenen Rechtsstreitigkeiten zu verordnen bewogen, daß zur Fortsetzung derselben ... bekannt gemacht werden solle, an welcher Gerichtsstelle des Herzogthums die unerledigte Rechtssachen weiter zu verhandeln und zu entscheiden seyen ... ... Gegeben Biebrich den 13. und Schloß Engers den 15. August 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Finden Uns wegen der aus den hiesigen Landen bey den aufgelösten Reichsgerichten anhängig gewesenen, allein noch nicht entschiedenen Rechtsstreitigkeiten zu verordnen bewogen, daß zur Fortsetzung derselben ... bekannt gemacht werden solle, an welcher Gerichtsstelle des Herzogthums die unerledigte Rechtssachen weiter zu verhandeln und zu entscheiden seyen ... ... Gegeben Biebrich den 13. und Schloß Engers den 15. August 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Da unsere höchste Absicht dahin gerichtet ist, in der Verbindlichkeit zum Militärdienste ... die größte mit den übrigen Staatsverhältnissen und Bedürfnissen zu vereinigende Gleichheit, bey der Auswahl zum wirklichen Militärdienste in unserem Herzogthum eintreten zu lassen ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Da unsere höchste Absicht dahin gerichtet ist, in der Verbindlichkeit zum Militärdienste ... die größte mit den übrigen Staatsverhältnissen und Bedürfnissen zu vereinigende Gleichheit, bey der Auswahl zum wirklichen Militärdienste in unserem Herzogthum eintreten zu lassen ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Wir haben zu bemerken gehabt, daß von denen in Gemäsheit des Reichs-Deputations-Schlusses und anderen Veranlassungen alljährlich aus Unsern Landes-Einkünften an eine beträchtliche Anzahl von Individuen bezahlt werdenden, und grose Summen betragenden Pensionen nur in geringer Theil in Unsern Landen verzehrt wird ... So geschehen Biebrich den 18. August und Paris den 15. August 1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Wir haben zu bemerken gehabt, daß von denen in Gemäsheit des Reichs-Deputations-Schlusses und anderen Veranlassungen alljährlich aus Unsern Landes-Einkünften an eine beträchtliche Anzahl von Individuen bezahlt werdenden, und grose Summen betragenden Pensionen nur in geringer Theil in Unsern Landen verzehrt wird ... So geschehen Biebrich den 18. August und Paris den 15. August 1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem wir beschlossen haben, die zum activen Militärdienst untauglich gewordenen und deshalb in Pensionsstand vesetzten Militärindividuen so viel als möglich zu begünstigen und sie auch ferner dem Staate nützlich zu machen, auch sie zweckmäßig zu beschäftigen und ihnen deshalb bey sich ergebender Gelegenheit solche Stellen anzuweisen ... Gegeben Biebrich den 7ten und Weilburg den 9ten Jenner 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Nachdem wir beschlossen haben, die zum activen Militärdienst untauglich gewordenen und deshalb in Pensionsstand vesetzten Militärindividuen so viel als möglich zu begünstigen und sie auch ferner dem Staate nützlich zu machen, auch sie zweckmäßig zu beschäftigen und ihnen deshalb bey sich ergebender Gelegenheit solche Stellen anzuweisen ... Gegeben Biebrich den 7ten und Weilburg den 9ten Jenner 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Da Wir nöthig finden, die bereits in einem Theil Unserer Herzoglichen Lande bestehende Einrichtung einer Generaldepositencasse auf Unser gesamtes Herzogthum auszudehnen ; so verordnen wir hiermit ... So geschehen Biebrich den 4. Jenner 1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Da Wir nöthig finden, die bereits in einem Theil Unserer Herzoglichen Lande bestehende Einrichtung einer Generaldepositencasse auf Unser gesamtes Herzogthum auszudehnen ; so verordnen wir hiermit ... So geschehen Biebrich den 4. Jenner 1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Die Kinderblattern waren bekanntlich bis vor einigen Jahren eine der gewöhnlichsten Krankheiten des Menschen, und sie waren um so furchtbarer, als beinahe alle Menschen Empfänglichkeit für sie haben, und diejenige, welche sie nicht zum Tod hinreißen, häufig dadurch die edelsten Glieder des Körpers verlohren oder körperliche Gebrechen behielten ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Die Kinderblattern waren bekanntlich bis vor einigen Jahren eine der gewöhnlichsten Krankheiten des Menschen, und sie waren um so furchtbarer, als beinahe alle Menschen Empfänglichkeit für sie haben, und diejenige, welche sie nicht zum Tod hinreißen, häufig dadurch die edelsten Glieder des Körpers verlohren oder körperliche Gebrechen behielten ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Zwischen den vormals Nassau-Usingischen und Nassau-Weilburgischen Landen, sodann zwischen gedachten Landen, und dem größten Theil der, durch den Pariser Vertrag Unserer Souverainität unterworfenen Fürstenthümern, Graf- und Herrschaften, hat bekanntlich entweder gar keine, oder doch nur eine eingeschränkte Abzugsfreiheit bestanden, so daß die wechselseitige Unterthanen gehalten waren, sowohl in Emigtations- als auch in Sterb- und Erbschaftsfällen den Abschoß, die Nachsteuer oder den zehnten Pfennig von dem, ausser Landes zu verbringenden Vermögen zurück zu lassen ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Zwischen den vormals Nassau-Usingischen und Nassau-Weilburgischen Landen, sodann zwischen gedachten Landen, und dem größten Theil der, durch den Pariser Vertrag Unserer Souverainität unterworfenen Fürstenthümern, Graf- und Herrschaften, hat bekanntlich entweder gar keine, oder doch nur eine eingeschränkte Abzugsfreiheit bestanden, so daß die wechselseitige Unterthanen gehalten waren, sowohl in Emigtations- als auch in Sterb- und Erbschaftsfällen den Abschoß, die Nachsteuer oder den zehnten Pfennig von dem, ausser Landes zu verbringenden Vermögen zurück zu lassen ...
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. In der Ueberzeugung, daß alles, was zur ungestöhrten Ausübung der Religion beyträgt, und den Keim zu Zwistigkeiten unter verschiedenen Religionsverwandten entfernt.... haben Wir Uns bewogen gesehen, zu verordnen, daß die Freyheit der Ehen zwischen den Verwandten der Römisch Katholischen - der Lutherischen und der Reformirten Religion in Unserem vereinten Herzogthum auf keine Art beschränkt seyn solle ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. In der Ueberzeugung, daß alles, was zur ungestöhrten Ausübung der Religion beyträgt, und den Keim zu Zwistigkeiten unter verschiedenen Religionsverwandten entfernt.... haben Wir Uns bewogen gesehen, zu verordnen, daß die Freyheit der Ehen zwischen den Verwandten der Römisch Katholischen - der Lutherischen und der Reformirten Religion in Unserem vereinten Herzogthum auf keine Art beschränkt seyn solle ... Gegeben Biebrich den 22ten und Weilburg den 26ten März 1808