Objekt
Beschluss über die Festsetzung des neuen Quellschutzbezirks vom 15.02.1957
1935 wurde vom Verband Heilbäder dem Gemeindeschulte mitgeteilt, dass nach Vorlage der Analyse und der Gutachten der bäderwissenschaftliche Beirat des Verbandes das Einverständnis erteilt hatte, Bodendorf als Heilbad anzuerkennen.