Objekt
Mitteilung zu einer Verurteilung, weil ein Hund unbeaufsichtigt auf der Straße gelaufen ist vom 30. März 1900
In dem Beschluss vom 30. März 1900 wird Peter Josef Cholin zu einer Strafe von einer Reichsmark oder ersatzweise einem Tag Haft verurteilt, weil er seinen Hund unbeaufsichtigt auf der Straße laufen ließ. Zugestellt wurde das Urteil am 5. April durch den Flurhüter Unkelbach aus Bodendorf.