Object

Plakat in Brüssel, Belgien, 1916

Wandanschlag in deutscher, niederländischer und französischer Sprache Zur Abschreckung der Bevölkerung werden die Namen der Verurteilten bekanntgegeben. Herausgegeben vom General-Gouverneur des von Deutschland besetzten Belgiens, Freiherr von Bissing, am 6. März 1916 in Brüssel "Durch feldgerichtliches Urteil vom 1. März 1916 sind folgende Personen wegen Kriegsverrats, begangen durch Ueberbringung von Nachrichten über Militärtransporte, bezw. wegen unterlassener Anzeige verurteil:" Zum Tode: 9 Personen Zu lebenslänglichem Zuchthaus: 3 Personen Zu 15 Jahren Zuchthaus: 7 Personen Zu 12 Jahren Zuchthaus: 1 Person Zu 10 Jahren Zuchthaus: 6 Personen Zu 3 Jahren Zuchthaus: 1 Person Zu 4 Monaten Gefängnis: 5 Personen Zu 3 Monaten Gefängnis: 1 Person Es wurden 6 Personen freigesprochen. "Ferner sind verurteilt durch feldgerichtliches Urteil vom 26. Februar 1916 wegen versuchten Kriegsverrats bezw. Mithilfe zu diesem Verbrechen, begangen durch Zuführung von Mannschaften zum feindlichen Heere:" Zu 10 Jahren Zuchthaus: 1 Person Zu 3 Jahren 3 Monaten Zuchthaus: 3 Personen Zu 1 Jahr Zuchthaus: 1 Person Zu 3 Monaten Gefängnis wegen unterlassener Anzeige: 1 Person Feisgesprochen wurde 1 Person. "Mons, den 2. März 1916. Der Militärgouverneur, von Gladiss Generalleutnant. Ich bringe die Bekanntmachung hiermit zur Kenntnis der Bevölkerung des ganzen mir unterstellten Gebietes. Brüssel, den 6. März 1916. Der General-Gouverneur in Belgien, Freiherr von Bissing, Generaloberst."

Discover more objects