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Plakat in Haubourdin, Frankreich, 1915

Der Ortskommandant verkündet die zweimonatige Gefängnisstrafe für Émile Boidin wegen Weizendiebstahls. Wandanschlag in französicher Sprache Mitteilung (bzw. Bekanntmachung) Der genannte Émile Boidin wurde zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt, weil er reichlich Weizen von einem Feld nahe Sequedin gestohlen hat. Haubourdin, 25. August 1915 Der Ortskommandant

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