Schreiner Lehrvertrag 1811
Transskription: "Zwischen uns Unterschriebenen, Ludwig Müller, Schreiner, und Johann Christoph Schäfer, Schmiedt, beyde wohnhaft dahier in Guntersblum wurde folgender Accord abgeschlossen, nehmlich, Ludwig Müller übernehme den Sohn Georg Wilhelm von Johann Christoph Schäfer, auf zwey und einhalb Jahr in die Lehre, die Schreiner Profession nach Ordnung zu erlernen. Hiervon verspreche ich, Johann Christoph Schäfer, dem Ludwig Müller vor die Lehr wie auch Kost und Logi die Summe von sechzig Gulden, sage 60 f: und einen großen Thaler Trinck Geld, also die Helfte von besagtem Lehrgeld wird die Helfte mit 30 f: gleich zahlt, die andre Helfte mit 30 f nach Verlauf der halben Lehrzeit, wovon dieser Accord in dobzelter Ausfertigung von uns beyden aufgesetz und unterschrieben worden ist. Guntersblum d. 26ten Decembre 1811 Ludwig Müller Schreiner Meister - Joh: Christoph Schäfer Schmidt Obiges vorbeschriebene Lehrgelt die Sum von sechzig Gulten benebst daß Trinckgelt hab ich richtig erhalten wo über quitere Ludwig Müller Schreiner Meister" ; jpg-Datei Das Original befindet sich im Privatbesitz