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Nachweisung II. Erfassung des Schulvermögens

Im Nachweis II., der zur Berechnung des Einkommens der Lehrer an öffentlichen Volks- Mittel- und höheren Mädchenschulen diente, musste der Schulrektor das mittlere Schul-, Kirchen- und Stiftungsvermögen der Jahre 1889, 1890 und 1891 eintragen. Auf Seite 1 ist genau erklärt was zum ausfüllen des Erfassungsbogens alles zu berücksichtigen ist. Im Innenteil des Doppelbodens in Spalte 2 ist der Schulort und die Art der Schule eingetragen, In Spalte 3 die Anzahl der Lehrer, in Spalte 5 die Anzahl der Lehrer, welche dauernd mit der Kirche verbunden sind, in Spalte 7 das Einkommen aus dem kirchlichen Amt, in Spalte 16 den Nachweis, dass der Lehrer im Schulgebäude wohnt und in Spalte 20 die Kosten für Miete und Heizkosten.

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