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Instructionen für die Localschulinspectoren des Regierungsbezirks Coblenz

In 10 Paragraphen legt die königlische Regierung die Arbeitsweise und Befugnisse des" Localschulinspectors" (heute Schulrat) gegenüber den Schulleitern und Lehrern fest. In diesem Dokument werden die zuvor ergangenen Dienstinstruktionen, die in Amtsblatt veröffentlicht waren, zusammengefasst.

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