Objekt
Neufassung der Satzungen des Ahrwanderpokals vom März 1961
Bei der Satzung handelt es sich um eine Neufassung der Satzung vom 28.8.1948 ist ein Original mit den Unterschriften der damaligen Junggesellenpräsidenten. Die Satzung wurde mit den Junggesellenvereinen Bad Neuenahr, Beuel, Bad Bodendorf, Heimersheim, Heppingen, Kirchdaun und Gimmingen geschlossen. In zehn Paragraphen verpflichteten sich die Verein z. B. 1/6 der Kosten für die Beschaffung des Pokals zu übernehmen und das Prozedere des Wettkampfes um den Ahrtalwanderpokal zu befolgen.