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Ahnentafel eine Lehrers mit seinem arischen Nachweis für die Hochzeitsgenehmigung

Die Ahnentafel ist ein Diagramm mit der Darstellung der Vorfahren (der Ahnen) des Lehrers Peter Orth aus Düsseldorf, in der die Verwandtschaftsverhältnisse geordnet verzeichnet waren. Neben der Originalahnentafel sind auf drei Einzelblätter weitere handschriftliche Eintragungen, allerdings undatiert, beigefügt. Sie enthält beide Elternteile und deren namentlich bekannte Voreltern von diesen stammt Peter Orth in gerader Linie ab. Während des Nationalsozialismus wurden, im Sinne des rassistischen und antisemitischen Ausleseprinzips der Diktatur, Ahnentafeln für den sogenannten Ariernachweis eingefordert. Der Ariernachweis war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen (insbesondere Mitglieder der SS, Beamte, öffentlicher Dienst, Ärzte, Juristen, Wissenschaftler deutscher Hochschulen, umgesiedelte und neu eingebürgerte Volksdeutsche) ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis (beglaubigte Ahnentafel) einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“. Mit dem Ariernachweis begann die Ausgrenzung von „Nichtariern“, vor allem Juden, „Zigeunern“, die über die Aberkennung ihrer Bürgerrechte und Ausgrenzung bis zur Vertreibung, Ghettoisierung, Deportation und staatlich organisierten Massenermordung in Konzentrationslagern (Holocaust und Porajmos) (1941-1945) führte. Dagegen galt „ein Engländer oder Schwede, ein Franzose oder Tscheche, ein Pole oder Italiener ... als verwandt, also als arisch“. Ariernachweise verlangten auch Berufsverbände, die Reichskulturkammer für alle künstlerisch Tätigen, ferner viele Unternehmen und ein Teil der Kirchen als Zugangsvoraussetzung für eine Anstellung sowie die NSDAP für die Aufnahme als Parteimitglied.

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