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Betriebsordnung der Fa. Zettelmeyer von 1938

Auf 24 DIN A5 Seiten wird gemäß dem „Gesetz zur Ordnung der nationalem Arbeit“ vom 1. Mai 1933 eine neue Betriebsordnung erlassen. Der § 1 besagt: „Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer des Betriebes und Angestellte wie Arbeiter als Gefolgschaft, zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen von Volk und Staat.“ Wortwahl und Duktus zeigen an, dass diese Betriebsordnung zur Zeit des Nationalsozialismus entstanden ist. Peter Zettelmeyer war auf Grund seiner christlichen Grundhaltung den Nationalsozialisten ein „Dorn im Auge“ In der Betriebsordnung werden Rechte und Pflichten der Betriebsführung und des Personals festgeschrieben. Dazu gehören Themenblöcke wie „Sinn und Zweck der Beriebsgemeinschaft, Arbeitszeit oder Urlaubsregelung, aber auch Straf- und Bußbestimmungen. Im Teil 2 wird die Betriebsordnung, speziell für den Walzenbetrieb und Strassenbau noch einmal konkretisiert.

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