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Heulspruch der St. Josefs-Junggesellen von Bad Bodendorf

Heiratet ein Mitglied der St. Josefs-Junggesellen von Bad Bodendorf oder wird ein Mädchen des Dorfes, aus diesem „Rosengarten", von einem Ortsfremden entführt, so muss er bei der Hochzeit das Heulbier zahlen. Dazu erscheinen der Vorstand des Junggesellenvereins mit Junggesellenstab, Zylinder oder Zweispitz mit Federbusch, mit Schärpe und Degen als Insignien der Macht vor der Hochzeitsgesellschaft und fordern das Heulbier ein. Der ortsfremde Bräutigam kann so die Braut freikaufen. Dabei wird der altüberlieferte Heulesspruch vorgetragen. Der Heuspruch wurde 1990 Neugestaltet, weil der ursprüngliche Spruch handschriftlich vorlag und unbrauchbar wurde.

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