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Plakat in Roubaix, Frankreich, 1915

Wandanschlag in deutscher Sprache. Veröffentlicht im von Deutschland besetzten Frankreich; Roubaix, 2. Mai 1915. "Bekanntmachung. 1. Saemtliche in diesem Raum befindliche Waren gehoeren dem spanisch-amerikanischen Hilfskomité. 2. Die Waren sind lediglich fuer die Ernaehrung der Zivilbevoelkerung bestimmt. 3. Sie duerfen militaerischerseits nicht requiriert oder beschlagnahmt werden. 4. Verstoesse gegen die Anordnung unter 3 werden als schwerer Ungehorsam nach § 93 M.-Str.-G.-B. bestraft. Roubaix, den 2. Mai 1915 Etappen-Kommandantur Hofmann Major und Commandant."

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