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Anerkennung der Gemeinnützigkeit der St. Josef-Sprudel - beglaubigte Abschrift

1930 wurde für die St. Josef-Sprudel die Gemeinnützigkeit anerkannt. Das vorliegende Dokument ist eine beglaubigte Abschrift (Beglaubigung durch Regierungspräsident Koblenz). Nach der Erklärung der Gemeinnützigkeit erfolgte 1931 der Quellschutz erteilt.

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