Objekt
Anerkennung der Gemeinnützigkeit der St. Josef-Sprudel - beglaubigte Abschrift
1930 wurde für die St. Josef-Sprudel die Gemeinnützigkeit anerkannt. Das vorliegende Dokument ist eine beglaubigte Abschrift (Beglaubigung durch Regierungspräsident Koblenz). Nach der Erklärung der Gemeinnützigkeit erfolgte 1931 der Quellschutz erteilt.