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Baum-Verordnung vom 24. März 1747 für Guntersblum

Baum-Verordnung des Grafen Emich Ludwig zu Leiningen vom 24. März 1747 für Guntersblum Regest erstellt 1995 von Karin Holl Am 24. März 1747 erließ Graf Emich Ludwig zu Leiningen eine weitreichende Verordnung, die den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Baumressourcen in der Gemeinde Guntersblum sicherstellen soll. Anlass dieser Regelung war die zunehmende Abholzung von Eichen, Bellen, Weiden und Erlen zum Eigenbedarf, ohne dass entsprechende Neupflanzungen erfolgten. Um der drohenden Verarmung der natürlichen Ressourcen vorzubeugen, wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog festgelegt. Das Original befindet sich im Landesarchiv Speyer U187/41 Schriftwechsel 1728 – 1749 fol. 159 bis 161 pdf-Datei

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