Durchgang von der Burg zum Bahnhof Bad Bodendorf
Bei den Verkaufsverhandlungen des Geländes für den Bahnhof in Bad Bodendorf bat die damalige Burgbesitzerin Auguste von Groote darum einen direkten Zugang von der Burg zum Bahnhof zu erhalten. Dies wurde auch im Grundbuch festgehalten. Hier der Auszug aus dem Grundbuch: Abschrift Grundbuchauszug No.1.v.Bodendorf Vermessungs- Reg No. 116 Der Frau von Groote soll es vergönnungsweise gestattet sein, in der Grenzmauer ihres Gartens nach dem übertragenen Terrain eine Thüre nach der Haltestelle auf ihre Kosten anlegen zu laßen, die Benutzung des Ein- und Ausganges durch diese Thüre beschieht auf eigene Gefahr der Benutzer und übernimmt die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft keinerlei Garantie; der Letzteren bleibt dass Recht vorbehalten, wenn das Interesse des Bahn-Betriebs dies erfordert die Benutzung der Thüre durch eine vorherige vierzehn tägige Anzeige jederzeit aufzukündigen, so daß alsdann die Thüre-Öffnung wieder zugemauert werden muß. Auch wird die Genehmigung der staatlichen Aufsichts-Behörde Seitens der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft für die Anlage der Thüre vorbehalten. Verhandelt zu Bodendorf 1879, den dritten September gez. Gaul gez. Auf. von Groote geb. Schaffhausen Genehmigt! Cöln, den 25. September 1879 Die Direction der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft Inventarnummer: 2017_D_1-04