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Kaufvertag für eine Begräbnisplatz

Kaufakt zwischen der Gemeinde Guntersblum und Karl Philipp Rösch, Bäcker in Guntersblum. Karl Philipp Rösch wird auf ewigen Zeiten das Recht eingeräumt den Platz Nr. 77 der Separatbegräbnis-Abteilung auf dem christlichen Friedhof der Gemeinde Guntersblum von zwei Meter Breite als Begräbnisplatz zu benutzen. Geschehen, Guntersblum, de 22. April 1903

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