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1612 - Schankverbot im Kellerweg
Zeitungsartikel zum Guntersblumer Kellerweg 20. bis 22. August 1993 im Lokalanzeiger der Rheinhessischen Landeszeitung Landskrone vom 2. August 1993 Autorin: Karin Holl 1612 hat die Leiningische Herrschaft darin erinnert, dass das Ausschenken von unversteuertem Wein in den Weinkellern nicht erlaubt war. Nur die konzessionierten Gastwirtschaften durften Wein ausschenken.