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MEintzisch hoffgerichts Ordnu[n]g zu allen andern gerichten dienlich

Vorlageform des Erscheinungsvermerks im Kolophon: Getruckt vnd volendt zu Meintz/ durch || Johannem Sch#[oe]ffer/ Jm jar als || man zalt nach der geburt Chri=||sti Tausent Fünffhundert|| vnnd einvntzweintzig.|| Am vierd~e tag des || monats Sep=||tembris.||)

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