Objekt

Churfürstlich-Trierische Verordnung wegen Art und Maaß zu verwaltender deren Abwesenden Güter, und Wegen der Zeit, wann selbige ihren nächsten anverwandten Erben mögen zum unwiderruflichen Eigenthum zugesprochen werden / [... Geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 5.ten Februarii 1761. Johann Philipp Churfürst.]

Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet PERP DE-929 pdager

In Fraktur

Vorlageform der Veröffentlichungsangabe: Coblenz, gedruckt bey der Wittib Krabben, Hof-Buchdruckerin. - Im Kolophon: Geben in Unserer Residenz Ehrenbreitstein den 5ten Februarii 1761.

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