Kulturerbe entdecken

Suchen

Suchen

Filter löschen Filtern nach: Parteien Filter Parteien entfernen

Filtern nach Kategorie

Suchergebnisse

Vergleichsurkunde der Testamentsexekutoren und beteiligten Parteien über die Auslegung des Testaments
Terminfestlegung einer Sühneverhandlung vor den Schiedsmann
Postkarte "Wilhelm II."
"Merkblatt für die Wahl am 18. Mai 1947" - Landtagswahl und Volksabstimmung in Rheinland-Pfalz
L 1317 - Kurfürstliche Verordnungen: 1.) daß alle, die eine Präbende, Vikarie, Benefizium oder andere geistliche Pfründen antreten wollen, 2 Jahre zu Mainz oder Erfurt dem Studium der Theologie obgelegen haben sollen; 2.) daß die Versendung der Akten an eine der beiden Universitäten sowohl dem Richter als den Parteien freistehen soll. 15 Prod.
Separatistengruppe 1923/24, vermutlich in Speyer
"Ostermarsch 8. April Rheinland-Pfalz Hasselbach/Hunsrück...Hiroshima mahnt - stoppt den Rüstungswahnsinn" - Ostermarsch Rheinland-Pfalz 1985
Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz schlichtet die Streitigkeiten zwischen Johann Wildgraf zu Dhaun-Kyrburg und Rheingraf zum Stein einerseits und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und zum Oberstein, andererseits: 1.) der Galgen und das Hochgericht sowie das Niedergericht zu Kirschweiler ("Kirßwiler") sollen dem Rheingrafen und seinen Erben verbleiben. 2.) Bezüglich des Rechts auf die Fischerei im Bach Idar ("Yeder") im Gericht Kirschweiler sollen beide Parteien ihre Titel vorlegen; bis dahin wird die Entscheidung ausgesetzt. 3.) Vom Kupferberg "Libenbuhel" soll jeder Partei die Hälfte zustehen. 4.) Im Streit um die Gemarkungen sollen beide Parteien je einen Schiedsmann benennen; sind diese in ihrem Urteil uneinig, sollen sie als Obmann den Wilhelm von Lewenstein wählen und sich dessen Spruch fügen. 5.) Die Differenzen wegen des Gefängnisses des jungen "Spedder" und wegen der im jüngsten Krieg zwischen Kurfürst Friedrich I. und Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken verwüsteten Wälder am Monberg ("von Monbergs verhauwen welde wegen") sollen als gegenseitig kompensiert betrachtet werden. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. Datum Heidelberg uff samßtag vor sant Barbaren tag" 1475..