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18/220 - Immatrikulation, Gerichtsbarkeit und Disziplin der Studenten
Die Ämter Kurtriers : Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner ; Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563 / Peter Brommer
Postzustellungsurkunde des Amtsgericht Sinzig
Veriüngter Abrisß, Deß Heyl[igen] Reichs Statt Lindaw, und derselben theils Allieglicher, theils allein Nidergerichtlicher Oberkeit : auss der von Iohann Andrea Rauhen Malern von Wangen Ao. 1626 angefangen und Ao. 28 vollendter Mappa. Inn welcher die gebrochnen Linien sampt den darzwischen stehenden Marcthen, die Hohe: die getüpffelten aber die Nidere Gerichtsbarkeit an deütten ; Darinnen nicht allein die Statt selbs: sondern auch deren aussere Gelegenheit wie sie vor ihrer ietzigen Fortification an zusehen war, für augen gestellet würdt / [Gestochen von Johann Morell]
Hexenprozesse in Winningen - Friedrich Mölich
Papst Innozenz III. nimmt Abt Philipp und den Konvent des Klosters Otterberg in seinen besonderen apostolischen Schirm, bestätigt die Benediktinerregel und die Institutionen der Zisterzienser, die geistlichen Freiheiten und Immunitäten, die weltlichen Freiheiten und Exemitionen sowie sämtliche Besitzungen, namentlich der Güter und Höfe in Weiler ("Wilre"), Schwanden ("Suanden"), Ungenbach, Erlenbach, Metzelschwanden ("mecelsuanden"), Horten ("Honwarden") [heute Horterhof bei Heiligenmoschel], Messersbach ("Mazoltersbach"), Hanau ("Hagenowe") [heute Hanauerhof bei Dielkirchen], Worms, Kaiserslautern ("Lutra"), Heidberg [heute Heubergerhof bei Bischheim], Bischheim("Bisschowesheim"), Heßloch ("Heseloch"), Sand ("Sanden"), Hamm, Ormsheim ("Hormesheim"), Bockenheim, Börrstadt ("Birscheid"), Hochspeyer ("Hospira"), Hilsberg ("Hulberch") und Heimbach ("Heienbach") mit allen dazugehörigen Rechten und Einkünften, er erteilt dem Kloster besondere Vergünstigungen betreffend Abtwahl, Aufnahme von Ordensbrüdern, Kauf von Gütern, Gerichtsbarkeit etc. und bestätigt alle früher von Königen und Fürsten erteilten Privilegien. -Rota und Benevalete des Papstes - Unterzeichnet von Papst und Kardinalskollegium, ausgefertigt "per manum" des Kardinaldiakon Thomas, päpstlicher Notar und erwählter Bischof von Neapel. -pontificatus anno XVIII - "datum Laterani".