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Oberes Erzstift Trier
"Trier" - Erzstift Trier ohne rechtsrheinischen Teil
"Dioecesis Trevirensis Tractus Mosellanus Inferior" - Unteres Erzstift Trier
Kurfürstlich-Trierische Zehend-Ordnung de 2da Octobris 1731 : samt darzu gehörigen Anhang und Declaratoria
Kurfürstlich-Trierische Zehend-Ordnung de 2da Octobris 1731 : samt darzu gehörigen Anhang und Declaratoria
"Charte das Erzstift u. Churfürstenthum Trier vorstellend. Neuentworfen durch F. L. Güssefeld" - Kurtrier
Aufnahme der Pfarreien, Kaplaneien und unversorgten Geistlichen im Nieder-Erzstifte Trier, 1788
Aufnahme der Pfarreien, Kaplaneien und unversorgten Geistlichen im Nieder-Erzstifte Trier, 1788
Aufnahme der Pfarreien, der unversorgten Priester und der mit einfacher Pfründe versehenen Geistlichen im Obererzstift Trier 1788 / ges. von Joh. Jos. Birk
Aufnahme der Pfarreien, der unversorgten Priester und der mit einfacher Pfründe versehenen Geistlichen im Obererzstift Trier 1788 / ges. von Joh. Jos. Birk
Churfürstlich-Trierische Wasen-Verordnung, De Anno 1749. & 1719
Churfürstlich-Trierische Wasen-Verordnung, De Anno 1749. & 1719
Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung : vom 6ten May 1783 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer
Churfürstlich Trierische Verordnung das Baum-Recht im hohen Erzstift und dessen Aufhebung : vom 6ten May 1783 / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elect. Spli. J. L. Schaeffer
Kaiser Ferdinand III. bestätigt Erzbischof Philipp Christoph von Trier die Privilegien des Erzstifts, namentlich aber die Verlegung des Koblenzer Moselzolls an den Rhein nach Vallendar oder Hammerstein. Siegler: Kaiser Ferdinand III.
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776. / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier]. Ex Mandato Speciali
Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier[et]c. Unseres gnädigsten Churfürsten und Herrn samtlichen des Ober- und Nierdern Erzstifts Städt und Aemteren hierdurch anzufügen: Da höchst Dieselbe auf die von verschiedenen Aemteren erforderte gutachtliche Berichte aus hierzu bewegenden höchst wichtigen Ursachen ... in Betref des Grümmermachens gnädigst zu verordnen geruhet haben, daß von nun an, und in Zukunft alle Wießen im ganzen Erzstift jedesmahl nach dem 15ten Merz geschlossen, und mit allem Viehtrieb verschonet werden sollen ... Ehrenbreitstein in Consil. Electorali Aulico den 18ten Merz 1776. / [Klemens Wenzeslaus, Kurfürst von Trier]. Ex Mandato Speciali
Von wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. [et]c. Unseres gnädigsten Herrns gesammten ihres hohen Erzstifts ansäßigen geist- und weltlichen Unterthanen in Gnaden hiermit fernerweit zu ohnverhalten: Höchstdieselbe hätten zwar sehnlichst gewünschet, daß der .... Entschluß zu Errichtung eines Brandversicherungs-Instituts schon eher hätte zum wirklichen Vollzug gebracht werden können .... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elector. Speciali J. L. Schaeffer
Von wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht zu Trier [et]c. [et]c. Unseres gnädigsten Herrns gesammten ihres hohen Erzstifts ansäßigen geist- und weltlichen Unterthanen in Gnaden hiermit fernerweit zu ohnverhalten: Höchstdieselbe hätten zwar sehnlichst gewünschet, daß der .... Entschluß zu Errichtung eines Brandversicherungs-Instituts schon eher hätte zum wirklichen Vollzug gebracht werden können .... / [Clemens Wenceslaus Churfürst]. Ex Mandato Serenissimi Elector. Speciali J. L. Schaeffer