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Postkarte "Biebrich am Rhein"
Albersweiler und Wiesbaden
Zylindrisches Zwillings- oder Doppeltintenfass mit Tragering
Erste Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr.
Biebrich
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. ... Nachdem Wir mit vielem Mißfallen wahrzunehmen gehabt haben, daß die Cultur des Ackerfeldes sowohl als die Benutzung der Kleeäcker, Wiesen, und Waldungen durch das Bewaiden des Viehes ... ... in mehereren Gegenden Unserer herzoglichen Lande, jenen Grad der Vollkommenheit nicht erreichen konnten, welchen man ... zu erwarten berechtigt ist ...
1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. ... Nachdem Wir mit vielem Mißfallen wahrzunehmen gehabt haben, daß die Cultur des Ackerfeldes sowohl als die Benutzung der Kleeäcker, Wiesen, und Waldungen durch das Bewaiden des Viehes ... ... in mehereren Gegenden Unserer herzoglichen Lande, jenen Grad der Vollkommenheit nicht erreichen konnten, welchen man ... zu erwarten berechtigt ist ...
1808
Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... fügen hiermit zu wissen: daß, da die Verordnung vom 30. Aug. 1772. nach welcher zum Besten der Kinder erster Ehe, jedesmalen bey deren Trennung durch das Absterben eines der Ehegatten, nach Ablauf der ersten 6 Wochen, die Inventarisation über dessen Vermögen vorgenommen werden sollte .... aufgehoben worden ist...
1804
Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... fügen hiermit zu wissen: daß, da die Verordnung vom 30. Aug. 1772. nach welcher zum Besten der Kinder erster Ehe, jedesmalen bey deren Trennung durch das Absterben eines der Ehegatten, nach Ablauf der ersten 6 Wochen, die Inventarisation über dessen Vermögen vorgenommen werden sollte .... aufgehoben worden ist...
1804
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit zu wissen, wasmassen Wir zwar bisher verschiedene Verordnungen in Betreff des Abtriebs-Rechtes in Unsern Fürstlichen Landen erlassen haben ...
1774
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Naßau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit zu wissen, wasmassen Wir zwar bisher verschiedene Verordnungen in Betreff des Abtriebs-Rechtes in Unsern Fürstlichen Landen erlassen haben ...
1774
Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... Da der täglich mehr einreisende Holzmangel im allgemeinen und die stets mehr anwachsende eigene Bedürfnisse, wie auch der sichtbare Rückgang der Waldungen es zur Nothwendigkeit gemacht haben ... daß das im Land gewachsene Holz in demselben behalten ...
1805
Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... Da der täglich mehr einreisende Holzmangel im allgemeinen und die stets mehr anwachsende eigene Bedürfnisse, wie auch der sichtbare Rückgang der Waldungen es zur Nothwendigkeit gemacht haben ... daß das im Land gewachsene Holz in demselben behalten ...
1805
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Die Auflösung der deutschen Reichsverfassung und Unterwerfung unter Unserer Souverainität mancher zuvor unmittelbaren Stände des Reichs ... hat auch die Aufhebung der Reichsgerichte, der Jurisdictionsbefugnisse der Ritterdirectorien und mancher andern Gerichtsbarkeiten ... nach sich gezogen ...
1806
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. Die Auflösung der deutschen Reichsverfassung und Unterwerfung unter Unserer Souverainität mancher zuvor unmittelbaren Stände des Reichs ... hat auch die Aufhebung der Reichsgerichte, der Jurisdictionsbefugnisse der Ritterdirectorien und mancher andern Gerichtsbarkeiten ... nach sich gezogen ...
1806
Friedrich August ... Herzog zu Nassau ... fügen hiermit zu wissen: Nachdeme Wir Uns gnädigst bewogen gefunden haben, nach dem Vorgang anderer benachbarten Staaten, auch in Unserm Herzogthum Nassau ... den Spiekarten-Stempel einzuführen ...
1808
Friedrich August ... Herzog zu Nassau ... fügen hiermit zu wissen: Nachdeme Wir Uns gnädigst bewogen gefunden haben, nach dem Vorgang anderer benachbarten Staaten, auch in Unserm Herzogthum Nassau ... den Spiekarten-Stempel einzuführen ...
1808
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Zwischen den vormals Nassau-Usingischen und Nassau-Weilburgischen Landen, sodann zwischen gedachten Landen, und dem größten Theil der, durch den Pariser Vertrag Unserer Souverainität unterworfenen Fürstenthümern, Graf- und Herrschaften, hat bekanntlich entweder gar keine, oder doch nur eine eingeschränkte Abzugsfreiheit bestanden, so daß die wechselseitige Unterthanen gehalten waren, sowohl in Emigtations- als auch in Sterb- und Erbschaftsfällen den Abschoß, die Nachsteuer oder den zehnten Pfennig von dem, ausser Landes zu verbringenden Vermögen zurück zu lassen ...
1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden, souverainer Herzog zu Nassau [et]c. [et]c. und Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, souverainer Fürst zu Nassau [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Zwischen den vormals Nassau-Usingischen und Nassau-Weilburgischen Landen, sodann zwischen gedachten Landen, und dem größten Theil der, durch den Pariser Vertrag Unserer Souverainität unterworfenen Fürstenthümern, Graf- und Herrschaften, hat bekanntlich entweder gar keine, oder doch nur eine eingeschränkte Abzugsfreiheit bestanden, so daß die wechselseitige Unterthanen gehalten waren, sowohl in Emigtations- als auch in Sterb- und Erbschaftsfällen den Abschoß, die Nachsteuer oder den zehnten Pfennig von dem, ausser Landes zu verbringenden Vermögen zurück zu lassen ...
1807
Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... Wir haben bey verschiedenen Veranlassungen wahrzunehmen gehabt, daß Gemeinheiten, einzelne Unterthanen und Individuen in Fällen wo sie ihre erworbene Rechte durch die von Unserer Hofkammer Namens des Fiscus erlassene Verfügungen für gekränkt erachten, öfters in der irrigen Meynung stehen ...
1805
Friedrich August, von Gottes Gnaden Fürst zu Nassau ... Wir haben bey verschiedenen Veranlassungen wahrzunehmen gehabt, daß Gemeinheiten, einzelne Unterthanen und Individuen in Fällen wo sie ihre erworbene Rechte durch die von Unserer Hofkammer Namens des Fiscus erlassene Verfügungen für gekränkt erachten, öfters in der irrigen Meynung stehen ...
1805
Von Gottes Gnaden Wir Carl, Fürst zu Nassau, Graf zu Saarbrücken und Saarwerden ... Fügen hiermit mit jedermänniglich zu wissen: nachdeme Wir in Erfahrung gebracht, was massen in Unsern Landen bißhero bräuchlich gewesen, daß bey denen Fruchtverlehnungen von jedem verborgten Malter oder Achtel ...
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